Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kuckuckskind
#4
(12-04-2015, 13:07)Richy8888 schrieb: Kleine Pointe:
Im Gerichtsurteil steht unter anderem in der Begründung, .....erfahren hat er es erst 2013 und er letztmalig Ende April geschlechtsverkehr mit ihr hatte (damit er nicht in den empfängniszeitraum hineingerät) und das Kind aber erst am 13 März per Kaiserschnitt entbunden wurde. Also liebes FG Mathe 6, Bio 6 , setzen! Zweifel wurden zwar noch hinzugefügt aber der erfolgreichen Anfechtung des scheinvaters stand nichts mehr im Wege, ohne einspruchsmöglichkeit für den gejagten Erzeuger......

@Richy

Das ist unter anderem auch einer der Gründe, warum ich als leiblicher Vater ein Abstammungsgutachten per Gericht durchgesetzt habe. Umgang hat es mir zwar keinen beschert, aber wenigstens dem Scheinvater die Gewissheit, dass er eine schwarze Adoption durchgezogen hat. Anfechtungsfristen in meinem Fall sind übrigens vorbei.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Kuckuckskind - von Richy8888 - 12-04-2015, 12:43
RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - von Zuschauer - 13-04-2015, 06:28

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste