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PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend?
#12
(24-03-2017, 10:27)p__ schrieb: Dein Verhältnis zu deinem Kind ist nicht tragfähig. Also muss dieser Faktor als nichtexistent eingepreist werden und auf eine freiwillige Rückgabe des Titels darfst du dich nicht verlassen.

Eben, auch wenn ich hoffe, daß es anders kommt, befürchte ich, daß Du völlig recht hast. Sad

Deswegen der Versuch, den Titel wegzubekommen.


(24-03-2017, 10:27)p__ schrieb: Mit Schulende ist auch der Unterhalt weg. Lange "Orientierungsphasen" kann das Kind gerne machen, aber dann ohne Unterhalt deinerseits. Sollte das KInd noch als Minderjähriger zum Studium in eine eigene Wohnung ziehen, wird die Mutter schon vorher mit unterhaltspflichtig.

Sehe ich auch so.

Simon II
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RE: PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend? - von Simon ii - 24-03-2017, 10:57

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