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Familiendiebstahl nach § 247 StGB in der Praxis?
#9
(29-03-2017, 16:00)Maestro schrieb: Teils, teils. Aber selbst auf den Auszügen ist halt nicht sichtbar wer abgehoben hat, man sieht nur, dass abgehoben wurde.

Wenn sie deine EC-karte dazu benutzt hat, hast du Pech. Hat sie eine eigene EC-Karte fürs gleiche Konto, kannst du sehr wohl nachweisen, wer abgehoben hat. Die EC-Karten haben verschiedene Nummern, und diese stehen auf dem Kontoauszug unter dem Datum und dem Betrag.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Familiendiebstahl nach § 247 StGB in der Praxis? - von Austriake - 30-03-2017, 09:44

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