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Steuerklasse nach Trennung
#1
Lightbulb 
Hallo,

es heißt, Steuerklasse 2 für Alleinerziehende.
Wenn die Ex jetzt die Kinder 5 Tage lang hat, und ich 2 Tage, bin ich dann auch Alleinerziehend?

Kann ich auch in den Genuss der Steuerklasse 2 kommen?

danke schonmal.
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#2
@pillepalle: wie/wo sind die Kinder gemeldet?
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#3
bei der Ex
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#4
Dann bekommst du Steuerklasse 1. Und du bist unterhaltspflichtig für die Kinder.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
Genau so wie @Austriake es sagt...
Du bekommst lediglich einen hälftigen Kinder-Freibetrag bei der Steuererklärung bzw. in der Lohnabrechnung.
Bringt jedoch nicht viel.

Was Dir Steuervorteile bringt und auch VOR der Einkommensteuererklärung im Rahmen eines Lohnsteuerermäßigungsantrags Wirkung auf Dein Netto haben kann ist:

- Anlage U (Unterhalt an KM)
- Schulgeld für die Kids, welches DU trägst
- Krankenversicherung der Kinder und der KM, die DU trägst
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#6
(04-05-2017, 17:07)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Du bekommst lediglich einen hälftigen Kinder-Freibetrag bei der Steuererklärung bzw. in der Lohnabrechnung.
Bringt jedoch nicht viel.

bringt das überhaupt was?
ist es nicht so dass das bei der Einkommensteuererklärung sowieso alles zusammengerechnet wird?
somit würde es nichts bringen, wäre quasi nur ein "Vorschuss..."
lasse mich aber gerne belehren, bin mit dem Steuerdschungel nicht so warm.


(04-05-2017, 17:07)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Was Dir Steuervorteile bringt und auch VOR der Einkommensteuererklärung im Rahmen eines Lohnsteuerermäßigungsantrags Wirkung auf Dein Netto haben kann ist:
- Anlage U (Unterhalt an KM)

ist der Unterhalt absetzbar?
ich meinte hier im Forum in der FAQ was gefunden zu haben dass der Unterhalt nicht absetzbar ist?

danke mal an alle.
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#7
Kindesunterhalt ist nicht absetzbar, Ehegatten-Unterhalt sehr wohl.

Es empfiehlt sich, sich die Anlage U baldmöglichst von der unterhaltsempfangenden Person unterschreiben zu lassen. Damit marschiert man zum Finanzamt und lässt sich den voraussichtlichen Unetrhaltsbetrag gleich in die Lohnsteuerkarte eintragen.
Bei der Berechnung von Ehegatten-Unterhalt gehen die Richter nämlich her und berechnen das Einkommen des Pflichtigen so, als hätte er den Steuerbetrag schon jeden Monat netto. Tatsächlich bekommt der Pflichtige diesen Teil des Einkommens vom Finanzamt erst anderthalb Jahre später - muss aber Unterhalt zahlen, als ob er das Geld schon hätte. Wenn er den Freibetrag schon auf der Steuerkarte hat, dann zahlt der Pflichtige vorneweg schon weniger Einkommenssteuer, und die Situation wird u.U. weniger angespannt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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