15-06-2018, 10:59
Die Mühe kann man sich doch sparen, soweit es Behörden betrifft. Art. 6 DSGVO regelt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Daten. Zum Beispiel im Zusammenhang mit
dem Übergang von Unterhaltsansprüchen:
Art. 6 DSGVO:
(Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist....)
Abs. 1, Abschnitt e DSGVO:
Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
dem Übergang von Unterhaltsansprüchen:
Art. 6 DSGVO:
(Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist....)
Abs. 1, Abschnitt e DSGVO:
Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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