Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Jobverlust während dem Unterhaltsverfahren
#1
Hallo Freunde,

ein Bekannter befindet sich im Trennungsjahr zahlt brav Kindesunterhalt und auch einwenig Trennungsunterhalt. Er hat bereits Titel über KU nach der DT beim Jugendamt erstellen lassen, wird jedoch aktuell von seiner Exe auf mehr KU und erheblich mehr TU verklagt.

Das Gericht hat im Verfahren stark dazu tendiert die Titel über KU hochzustufen. Die Frage über TU wurde noch nicht entschieden, da das Verfahren sehr lang ging. Nun hat aber das Geschäft, wo mein Bekannter arbeitet seit einigen Monaten mit Zahlungsschwierigkeiten zu kämpfen und er könnte unter Umständen aus betrieblichen Gründen gekündigt werden. Dies macht ihm sehr zu schaffen.

Aber es ist für ihn vielleicht auch eine Chance dass sich das Verfahren wendet, wenn er jetzt mittendrin arbeitslos wird? Mit einem ALG-Netto würde er wohl kaum Trennungsunterhalt zahlen könnnen und das ALG würde vermutlich auch nicht ausreichen, um den Kindesunterhalt höher einzustufen.

Es liegt noch kein Beschluss vor. Mein Bekannter hat noch einige Wochen Zeit bekommen, um einen Schftsatz einzureichen. Die Gegenseite wird das auch tun. Basierend darauf wird das Urteil vermutlich ohne weitere Tagung entschieden.

Wäre es es ratsam, die Situation positiv zu sehen und den Verlust der Arbeit als Chance zu betrachten? Würde das Gericht diese Wende in seinem Einkommen berücksichtigen und eine erneute Berechnung vornehmen? Oder wird das ignoriert und eher nach den bereits eingereichten Unterlagen entschieden, wo er noch gearbeitet hat?

Hat jemand Erfahrung in dieser Hinsicht oder könnte raten was besser wäre - für den Job zu kämpfen, oder es darauf ankommen zu lassen?
Zitieren
#2
Da gibt es keine Wahl. Auf eine blosse Ankündigung beruflicher Unsicherheit hin wird kein Richter den Trennungsunterhalt tiefer setzen. Wenn der Vater sagt "Lieber Richter, meine Firma taumelt, vielleicht werd ich mal irgendwann entlassen, könnten sie bitte der Unterhalt schon mal runtersetzen", wird der Richter antworten "Guter Mann, der Unterhalt berechnet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen, nicht nach Visionen aus der Zukunft. Wenn sie da rausfliegen, kommen sie mit ihrem schriftlichem Entlassungsschreiben, dann müssen sie halt den Unterhalt neu festsetzen lassen."

Ein beruflicher Bruch bringt finanziell mehr Risiken mit sich wie Chancen. Ob das sich das für ihr auch positiv entwickeln kann, ist nicht abzuschätzen und hängt auch sehr von seinen eigenen Zielen, Wünschen und Möglichkeiten ab.
Zitieren
#3
Ich hab das damals durch. Während der Trennungszeit und Scheidung bin ich arbeitslos geworden. Interessiert niemanden. Kurzfristige Änderungen im Einkommen rechtfertigen keine Anpassung der Unterhaltszahlungen. Da muss der Gute sich schnell wieder eine gut bezahlte Stelle suchen, damit er fleißig abdrücken kann.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Zitieren
#4
Kommt auf den Fall an!

Wenn Ehe von langer Dauer und die Ex nicht arbeiten will, bleibt ihm nichts anderes möglich als volles Risiko zu gehen.

Kündigung aus betrieblichen Gründen und zeitnah neuer - schlechter bezahlter - Job könnten den Anlass geben, hier heruntergestuft zu werden. Eher nicht bei Trennungsunterhalt als vielmehr bei nachehelichen Unterhalt.

Ausserdem ist wichtig, dass Mann sich um seine Gesundheit kümmert und seine Anpassungsprobleme dokumentiert.

Wenn wegen einer eher kurzen Ehedauer ohne ehebedingte Nachteile für die Ex kein nachehelicher Unterhalt und auch kein Betreuungsunterhalt zu erwarten ist, würde die Beibehaltung der Erwerbsbiographie wichtiger sein.

Eine pauschale Aussage ist nicht möglich.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#5
Wie wäre es mit Gericht etwas entscheiden lassen ohne Verhandlung, dann so tun als ob man zahlt und nach einigen Monaten, das ganze wieder herabsetzen, bis zur nächsten Unterhaltsklage?

Bei einer Unterhaltsmaximiererin wäre mein Ziel, diese mit allen Mitteln nervlich zu zermürben.

Spannend ist natürlich auch, inwiefern aufgelaufene Unterhaltsschulden durch eine spätere Verhandlung und einen möglichen Vergleich wieder ein Stück weit erlassen werden könnten.

Mein erstes Verfahren wegen nicht gezahltem Ehegattenunterhalt steht in einigen Wochen an, kann dann meine Erfahrungen berichten.
Zitieren
#6
(01-06-2017, 13:06)Maestro schrieb: Wie wäre es mit Gericht etwas entscheiden lassen ohne Verhandlung, dann so tun als ob man zahlt und nach einigen Monaten, das ganze wieder herabsetzen, bis zur nächsten Unterhaltsklage?

Bei einer Unterhaltsmaximiererin wäre mein Ziel, diese mit allen Mitteln nervlich zu zermürben.

Wovon träumst Du eigentlich nachts? Wenn ich so einen Unfug lese! Angry

Bitte lies Dir dies KOMPLETT (!) durch, dann sind Deine Fragen alle beantwortet:

http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html

Simon II
Zitieren
#7
Ist es nicht so, dass wenn man auf UH verklagt wird, und nicht reagiert, das Gericht einfach einen Beschluss macht?
Dieser wird einem dann zugestellt und diesem kann man dann Folge leisten. D.h. man muss sich nicht erwehren und teuere Anwaltskosten on top tragen.

Dein Link zielt nur auf Kindesunterhalt, nicht Ehegatten-UH im Speziellen.
Zitieren
#8
(01-06-2017, 16:22)Maestro schrieb: Ist es nicht so, dass wenn man auf UH verklagt wird, und nicht reagiert, das Gericht einfach einen Beschluss macht?

Nennt sich meines Wissens Versäumnisurteil. 

Hat auch Vorteile - für deine Ex!

Es wird dem stattgegeben, was beantragt wurde. Wenn Ex also 20.0000 Euronen im Monat von dir fordert, wird sie die auch zugesprochen bekommen. Du bekommst dennoch die Rechnung mit 20.000 mal 12 (Monate) Streitwert.

Viel Spass!

Edit: Vorteil für dich: Für die nächste Verhandlung wirst du wahrscheinlich VKH bekommen bei titulierter Zahllast von 20.000 / Monat Wink
Zitieren
#9
(01-06-2017, 16:22)Maestro schrieb: Dieser wird einem dann zugestellt und diesem kann man dann Folge leisten.

Sag mal, hast Du echt keine Ahnung?

K a n n man Folge leisten... Confused

Es handelt sich um einen Titel, aus dem heraus unmittelbar gepfändet werden kann.
Zitieren
#10
Wer wagt gewinnt oder verliert, wer nichts wagt hat schon verloren.

Bei mir war das ganze Theater in einer anderen Zeit, aber zurückblickend kann ich heute mit Sicherheit sagen:
Es war damals der beste Einfall meines Lebens, alles an die Wand zu fahren und abzuhauen.

Exe war gezwungen schleunigst arbeiten zu gehen, was sie ursprünglich gar nicht machen wollte, weil ich als Sponsor ausgefallen bin.
Später wurde mir für die Zeit der Abwesenheit der Unterhalt erlassen, weil ich nachweisen konnte, dass ich abwesend keinen Einkommen hatte, erzielen konnte.
Die Zeit war die schönste meines Lebens, weil ich aus dem Hamsterrad in Deutschland ausgebrochen war und erstmalig erlebte, dass es noch anderes außer Schuften und Verantwortung gibt.
Zurück habe ich erst mal studiert und mir das damals vom Arbeitsamt finanzieren lassen.
Den Unterhalt hat dann das Arbeitsamt mit dem Jugendamt ausgehandelt, was vorteilhaft für mich war.
usw......

Wer wagt gewinnt oder verliert, wer nichts wagt hat schon verloren.
Ach ja und noch was, weil das hier gerne als Totschlagargument genommen wird.
Die armen Kinderlein....... ohne Papa aufgewachsen usw.
Mein Jungs sind inzwischen fast 30, weder drogenabhängig noch gewalttätige Knackis oder so.
Beide stehen mit beiden Beinen selbständig im Leben und arbeiten.
Ich kenne Väter, die ein besseres Verhältnis zu ihren Kindern haben, aber auch welche, die sich lebenslänglich für den Nachwuchs krumm gemacht haben und heute fast gar nichts mehr von denen hören.
Manchmal ist es besser, wenn die Jugend nicht mit dem goldenen Löffel im Mund aufwächst, es ist schon schädlich genug, wenn Mütter jeden Wunsch von den Augen ablesen und versuchen zu erfüllen.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
Zitieren
#11
@neuleben,

Du schreibst "später wurde mir der Unterhalt erlassen.........."
Hattest Du einen Titel?

Gruß
Bitas
Zitieren
#12
(02-06-2017, 21:05)Bitas schrieb: @neuleben,

Du schreibst "später wurde mir der Unterhalt erlassen.........."
Hattest Du einen Titel?

Gruß
Bitas
Bis ich nach Deutschland zurück kam hatte ich keinen Titel.
Dann verlangte die Exenanwältin einen Titel und ich habe einen jährlich befristeten unterschrieben.
Was anderes hätte ich nicht gemacht, das habe ich klar dem Jugendamt zum verstehen gegeben.
Die waren wahrscheinlich froh, dass ich von da an zahlte, wenn ich wieder verschwunden wäre, wäre es für sie teurer geworden....... das war denen auch klar, daher waren sie wohl kompromissbereiter.
Bin halt dann jedes Jahr zum Jugendamt gewandert und habe einen neuen Titel unterschrieben.
Zum Ende hin, als mehr Klarheit über Werdegang der Kids herrschte, habe ich mich dann einmalig auf einen zweijährigen befristeten ohne Dynamik eingelassen.
Somit war bei mir sofort Schluss mit der Zahlerei, als die Kids mit der Schule fertig waren und ca. 2 Monate bis Ausbildungsbeginn.
Der Jüngste hat dann eine Berufsausbildung gemacht und der Ältere ist beim Staat gelandet, dem hat der Staat dann alles bezahlt, auch das Studium und ich war endgültig raus aus dem Schneider.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
Zitieren
#13
OK Danke.....mit Titel hätte Dir nach Deiner Rückkehr, wohl niemand die Schulden erlassen?
Zitieren
#14
Titel wird man auch heute noch auf ein Jahr befristen können.
Niemals einen unbefristeten unterschreiben.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
Zitieren
#15
(04-06-2017, 23:04)neuleben schrieb: Titel wird man auch heute noch auf ein Jahr befristen können.
Niemals einen unbefristeten unterschreiben.

Ich habe mir erlaubt, die wesentliche Aussage extra hervorzuheben!

Simon II
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Nach Titulierung Jobverlust Armesarschloch11 36 17.662 07-03-2020, 19:27
Letzter Beitrag: p__
  Vorbereitung Unterhaltsverfahren wackelpudding 95 76.249 29-06-2015, 19:20
Letzter Beitrag: JonDon
  Unterhaltsverfahren baustelle 6 7.115 17-07-2013, 10:46
Letzter Beitrag: Austriake

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste