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Geschichte des BGB §1361? Seit wann gibt es Ehegatten-Unterhalt?
#1
Hallo zusammen,

wer weiß was?

Wann wurde die Sache mit dem Ehegatten-Unterhalt eigentlich "erfunden" ?
Es ist schwierig etwas Historisches über die Hintergründe in Erfahrung zu bringen.


Gab es das oder etwas ähnliches schon im Kaiserreich, in Weimar oder im 3. Reich?


Ich vermute, den gesetzlichen Zwang seine Ex-Frau alimentieren zu müssen, gab es erst in der BRD.
Denn davor waren Scheidungen sehr selten und damit gesetzlich kaum relevant. Heute ist das anders.

Hier ist die älteste Fassung, die ich gefunden habe vom 1. Juli 1958.
http://lexetius.com/BGB/1361,8



Grüße Cool
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#2
Ich weiß dazu nix ... aber vorab sorry für die Gegenfrage ... warum interessiert Dich das?
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#3
Zitat:Mit Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes (Anm.: Am 01.07.1958 in Kraft getreten) war, auch das musste geregelt werden, nun nicht mehr der Ehemann allein zum Unterhalt der Familie verpflichtet. Das Gleichberechtigungsgesetz machte daraus für bestehende Ehen eine gegenseitige Unterhaltspflicht. Auch der Getrenntlebensunterhalt musste neu geregelt werden. Vor dem 1. April 1953, bevor das alte Recht außer Kraft trat, kam es für den Unterhalt einer getrennt lebenden Ehefrau darauf an, ob sie die Herstellung des ehelichen Lebens verweigern durfte. Wenn sie das nicht durfte, bekam sie keinen Unterhalt. Es ging grob gesprochen darum: Wer hat Schuld daran, dass die beiden nicht mehr zusammen können. § 1361 BGB in der neueren Fassung schuf nun einen Billigkeitsanspruch, der vor allem auf die Gründe der Trennung abstellte. 

Das alles wurde durch das erste Ehereformgesetz von 1976, in Kraft seit 1977, mit Abschaffung der Schuldscheidung überholt

Justizsenatorin a. D., Peschelt-Gutzeit, 2008

http://www.fes-forumberlin.de/pdf_2008/V...utzeit.pdf

Interessanterweise schreibt Frau Peschelt-Gutzeit noch am Schluß ihres Vortrags:

Zitat:Aber im Familienrecht, so viel darf man sagen, handelt man schneller. Es ist ganz erkennbar, dass es jeweils eine Frage der Macht, der Initiative und der Lobby ist, wer gerade am Zuge ist. Im Augenblick sind es ganz klar die Väter, die Korrekturen nachholen, wo sie es können. Deshalb möchte ich den Frauen hier zurufen: Bleiben Sie wachsam! Eines Tages kommt auch Ihre Zeit wieder!
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#4
@Nachtwanderer: Wiederum Gegenfrage: Warum interessiert einen Geschichte? Welchen Nutzen haben Erinnerungen? Warum betreibt ein Forensiker Spurensuche?

Hatte eine Ex-Frau vor 1977 in D überhaupt einen Unterhalts- oder Versorgungsanspruch an den Ex-Mann? Demnach wohl nein.
Wie war es, sofern ihr das Scheitern der Ehe nicht angelastet werden konnte?

Deutlich wird: Für eine Trennung gab es damals somit noch keinen finanziellen Anreize, diese hielten erst mit den Gesetzesänderungen Einzug ins dt. Familienrecht.

Wie hat sich der gesetzliche Versorgungsanspruch der Exen über die Jahrzehnte historisch verändert?
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#5
Einiges dazu habe ich vor wenigen Tagen hier geschrieben: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid185206

Davon wars Länderrecht. Preussisches Landrecht, Badisches Landrecht, Sächsisches BGB und so weiter.
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#6
Absolut lesenswert. Danke.
Werde mich mal weiter hineingraben...
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