07-06-2017, 10:55
Schreibe die Erinnerung an das Insogericht, das der PfüB auf dem Bankkonto nach Maßgabe des §89 Abs. 1 Inso und nach § 295 Abs. 1 Nr. 4 InsO aufgehoben wird. Und beantrage die Anhebung der Pfandfreien Beträge (1077,99 + KU-Zahlbetrag). Dem FamG ist das piepegal, die schicken dich wieder zum Vollstreckungsgericht.
Nachtrag: Wenn das Insogericht die KU-Titel nicht berücksichtigen will, dann hast du wieder Futter für Ping-Pong mit Familiengericht.
Nachtrag: Wenn das Insogericht die KU-Titel nicht berücksichtigen will, dann hast du wieder Futter für Ping-Pong mit Familiengericht.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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