13-03-2013, 16:48
Die anonyme Geburt ist verfassungswidrig. Das Kind hat ein Recht zu erfahren von wem es abstammt.
Ein Umschlag, der 16 Jahre aufbewahrt werden soll ändert an dem Vorgang anonyme Geburt=verfassungswidrig nichts.
Es wird sich aber wohl niemand finden lassen (Parteien, Vereine, Organisationen, Personen) die dagegen beim BverfG klagen werden.
Uns so bleibt die anonyme Geburt wie bis her geduldet. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ein Umschlag, der 16 Jahre aufbewahrt werden soll ändert an dem Vorgang anonyme Geburt=verfassungswidrig nichts.
Es wird sich aber wohl niemand finden lassen (Parteien, Vereine, Organisationen, Personen) die dagegen beim BverfG klagen werden.
Uns so bleibt die anonyme Geburt wie bis her geduldet. Wo kein Kläger, da kein Richter.