16-07-2017, 14:40
(16-07-2017, 14:03)nixon schrieb: Dann kommt die Frage, wieso dann überhaupt klagen, wenn ich die Nachteile ausgleichen muss?
Weil die steuerlichen Nachteile des Splittings geringer sind wie die Vorteile. Unterm Strich gewinnt man. Ansonsten wäre es natürlich Schwachsinn, überhaupt zu klagen. Zum Beispiel in einem Szenario, in dem Beide dasselbe verdienen.
Vergiss auch nicht Aufteilungsantrag nicht. Erstattungen und Schulden werden dann getrennt beschieden.