16-07-2017, 17:34
Wenn die Anwältin sich stur stellt, - und von Steuerrecht haben die meist keine Ahnung - und es sollte eine Stundung notwendig werden, dann sendet man Dir einen auskunftsbogen. Da will man halt wissen, was Du so hast, welche Konten, Vermögen etc... einfach alles. Und dann lehnt man meistens, mit Verweis auf die Bank erts mal ab.
Es wäre hilfreich, eine eventuelle Absage einer Kreditanfrage beizulegen. Die Stundungen sind schwer durchzusetzen, wenn sie länger als 6 Monate laufen sollen. Ich habe zwar schon desöfteren Stundungen durchgesetzt, aber das ist wesentlich leichter bei Privantinsolventen, oder Personen bei denen der finanzielle Ruin ohnehin offensichtlich ist. Natürlich kann es aber auch funktionieren! Das weiß man immer erst hinterher. Kommt auch auf die Bearbeiter an.
Vielleicht hilft ja sogar der Brief an die Anwältin.... Es kann auch helfen, wenn das Finanzamt erst mal geschätzt hat und die ex ebenfalls zur Zahlung verpflichtet ist. Dann wird sie vielleicht etwas entgegenkommender ;-)
Es wäre hilfreich, eine eventuelle Absage einer Kreditanfrage beizulegen. Die Stundungen sind schwer durchzusetzen, wenn sie länger als 6 Monate laufen sollen. Ich habe zwar schon desöfteren Stundungen durchgesetzt, aber das ist wesentlich leichter bei Privantinsolventen, oder Personen bei denen der finanzielle Ruin ohnehin offensichtlich ist. Natürlich kann es aber auch funktionieren! Das weiß man immer erst hinterher. Kommt auch auf die Bearbeiter an.
Vielleicht hilft ja sogar der Brief an die Anwältin.... Es kann auch helfen, wenn das Finanzamt erst mal geschätzt hat und die ex ebenfalls zur Zahlung verpflichtet ist. Dann wird sie vielleicht etwas entgegenkommender ;-)