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Volljährige Tochter
#76
Natürlich wird Bafögamt und Kind auf Privilegierung pochen. Ist ja logisch dass die an Geld von dir interessiert sind, dürfen sie. Das heisst aber nicht, dass sie es tatsächlich ist. Wenn der Ansicht bist, sie wäre es nicht und deshalb auch kein Unterhalt fliesst, dann zahl auch nichts. Die Gegenseite hat dann die Wahl das zu akzpetieren oder zu klagen. Dann entscheidet ein Richter. Wenn du gute Argumente für deine Ansicht hast, wird die vor Gericht bestätigt und du zahlst nichts.
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#77
Sie besucht eine Berufsfachschule für 2 Jahre und ist dann technische Gestaltungsassistentin. Deswegen sage ich ja....definitiv nicht privilegiert. Die Frage bleibt wie rechnet das Bafög Amt?
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#78
Dann bin ich ja sozusagen auf hoher See und in Gottes Hand. Denn wenn ein Richter entscheidet sie ist privilegiert wird's ein teurer Spaß. Tolle Gesetze die auslegbar sind wie es Richter beliebt....
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#79
Also, das kann man auf Wiki nachlesen was eine allgemein bildende Schule ist.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Allgemei...nde_Schule

https://www.lehrerfreund.de/schule/1s/un...chule/4396

Du müsstest also recht haben und sie ist nicht privilegiert.



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#80
Leider auslegbar wie Richter es beliebt
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#81
Also, wenn man auf den Link vom Statistischen Landesamt geht, dann ist doch im Grunde schön aufgezehlt, was Allgemeinbildende Schulen sind. Wenn Ihre Schule dort anzusiedeln ist, dann ist Sie privilegiert. Ansonsten nicht. In Deinem Fall: NEIN.

Berufliche Schulen

Teilzeit-Berufsschulen
Berufsvorbereitungsjahr
Berufsgrundbildungsjahr
Berufsaufbauschulen
Berufsfachschulen
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#82
Das sehe ich genauso. Bloß kommt es zu einer Klage ist halt das Entscheidende wie Richter das sieht....Oh man dieser ganze Mist mit dem verbundenen finanziellen Risiko nervt....trotzdem Dank an euch alle
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#83
Wenn es doch so eindeutig ist das sie nicht privilegiert ist, wird sie doch sicherlich nicht Klagen....oder hat sie finanzstarke Partner an ihrer Seite, denen es egal ist einen verlorenen Prozess bezahlen zu müssen?
Ich denke die Probieren es einfach und wenn Du nicht zahlst, wird keine Klage kommen.
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#84
Da das Kind Pkh bekommen wird dürfte ihr das ziemlich egal sein.
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#85
Verfharenskostenhilfe ist mit einer juristischen Vorprüfung verbunden. Man kann nicht einfach VKH beantragen und losklagen. Wenn das Gericht sagt, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, gibts auch keine VKH.
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#86
Und das ist dann die Frage wie Richter das im Vorfeld beurteilt. Laut meinem Anwalt gibt es Spielraum ob privilegiert oder nicht.Da diese Schule allerdings nicht allgemein bildend  ist gibt es für mein Verständnis keine 2 Meinungen. Laut meinem Anwalt kann es aber denoch so sein das Richter das anders sehen kann.
LG Flusen
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#87
Die Chancen stehen trotzdem gut für dich, warte es also ab ob geklagt wird und wenn ja, ob die Gegenseite damit auch erfolgreich ist.
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#88
Ja da werde ich wohl warten müssen. Aber dieses Gefühl was wird ist schon schwierig zu ertragen..... Ich Sehne den Tag herbei wo ich endgültig fertig bin mit diesem Mist der einen Großteil meines Lebens bestimmt hat.
LG Flusen
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#89
Hallo Flusen, ich glaube, dass es hier und sämtlichen Elternteilen, die Ent-sorgt/fremdet wurden diese Problematik haben. Wenn ich mich ansehe, dann habe ich in gewissen Abständen immer wieder schlaflose Nächte und über einen längeren Zeitraum Gedankenkreisel, die immer wieder kehren. .... Muss ich Klagen, werde ich verklagt, was argumentiere ich vor Gericht, was kommt von der Gegenseite.. und, und, und...
Die Kinder nehmen meist die Einstellung der Mutter 1:1 an und machen sich vermutlich absolut keinen Gedanken darüber, was es in einem Menschen innerlich, physisch und psychisch anstellt. Und dann glauben manche Kinder, man macht nach jahrelangem Terror einfach die Türe auf, freut sich und alles ist wieder gut.
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#90
(13-09-2017, 08:15)fragender schrieb: Und dann glauben manche Kinder, man macht nach jahrelangem Terror einfach die Türe auf, freut sich und alles ist wieder gut.

Unter anderem deshalb habe ich alle Kommunikationswege zu meinen Kindern abgeschnitten, damit genau das nicht passiert.
Wer sich mit meinem schlimmsten Feind gegen mich verbündet hat, der bleibt Feind. Auch wenn er Kind ist.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#91
@fragender 
Sehr gut erklärt und beschrieben von dir.Erkenne mich darin wieder. Ich denke im Moment ist eine Grenze überschritten wo ich auch denke es gibt für Kind keinen Weg zurück.Bin auch eher ein nachtragender Mensch. Obwohl ich natürlich weiß das Ex die Fäden in der Hand hat. Aber sei's drum ich werde einfach für mich nach vorne schauen denn eins ist für mich klar:Ich werde daran nicht zerbrechen...... Ich habe auch Recht auf Leben und glücklich sein.
LG Flusen
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#92
@flusen: Mittlerweile habe ich ein ähnliches Problem wie Du. eines Meiner Kinder ist nun volljährig.
Und: .... Es bestätigt sich leider, was ich vor kurzem geschrieben habe: "Die Kinder nehmen 1:1 das von der Mutter an". Ich musste immer alles offenlegen und erklären und bezahlen und, und , und.
Nun habe ich mein "ex-Kind" Aufgefordert, dass es mir Unterlagen zukommen läßt, wenn es Geld möchte oder den alten Titel Ungültig erklären läßt.

Aber: Wie die Mutter--> keine Antwort, keine Unterlagen, kein Interesse...
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#93
@fragender 
Leider ist das so das Kinder Ähnlichkeiten der Ex aufweisen. Wobei ich dem Kind nur indirekt einen Vorwurf machen.Sie haben es halt so kennengelernt. Leider ändert das nichts daran das dadurch ein Weg zurück fast unmöglich ist. So empfinde ich zumindest. 
Ich wünsche dir viel Kraft und Glück das es positiv für dich endet.
LG Flusen
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#94
@Flusen:
wie ging es hier weiter? Ich bin gerade in ähnlicher Situation und meine Anwalt.... naja.
er ist der Meinung, dass Kinder, die eine Schulbescheinigung vorlegen bis 21 priviligiert sind.

Es ist erschreckend, dass den Gerichten und Anwälten soviel Spielraum gelassen wird, anstatt hier mal für klare Verhältnisse innerhalb der BRD zu verabschieden.
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#95
Hallo Gemeinde,
Gestern die nächste Runde eingeläutet worden. BAföG wurde abgelehnt. Jetzt fordert Anwältin von ExTochter das meine jetzige Frau ihr Einkommen offenlegen soll um meinen Selbstbehalt evtl zu reduzieren. Habe noch nicht mit meinem Anwalt sprechen können. Werde weiter berichten. 
Gruß an alle Leidensgenossen
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#96
Flusen, hast Du den Bescheid vorliegen?

Das BAFÖG-Amt rechnet durchaus in erheblichem Maße falsch (habe ich am eigenen Leib erlebt). Deswegen SOFORT den Bescheid vorlegen lassen! Die Einspruchsfrist Deiner Tochter beträgt ganze vier Wochen!

Simon II
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#97
Bescheid liegt vor.lasse das von meinem Anwalt prüfen. Bei der Mutter stand überall Null. Es wurde also nur mit meinem Geld gerechnet und laut dem Bescheid verdiene ich trotz Unterhalt für minderjähriges Kind noch 418 Euro zu viel. Finde ich auch alles seltsam. Desweiteren scheibt die Anwältin sie wollen BAföG Vorschuss beantragen sodass dann das Land Niedersachsen mein Gläubiger wäre. Muss Rücksprache mit meinem Anwalt halten und dann mal sehen. Eins ist für mich aber klar ich kämpfe mit allem was ich habe
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#98
Am Anfang hast du von 1987 EUR Einkommen geschrieben, wenn das noch stimmt und du für das andere minderjährige Kind 365 EUR (sogar tituliert) zahlst, bist du schon noch leistungsfähig, aber nur mit 322 EUR, der angemessene Eigenbedarf beträgt 1300 EUR. Bafög wäre höher, deshalb glaube ich auch, dass der Bafög-Bescheid fehlerhaft ist, wenn dir ein bedarfsdeckendes Einkommen untergejubelt wird.

Zitat:sodass dann das Land Niedersachsen mein Gläubiger wäre

Das wäre sogar positiv. Die direkte Auseinandersetzung mit der Brut wäre zu Ende. Aber erst mal den Bescheid prüfen. Das Einkommen deiner Frau geht übrigens niemand was an.
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#99
@p
Sagte meine Frau gestern auch zu mir das geht niemanden was an und sie wird keinerlei Unterlagen zur Verfügung stellen. Mal schauen was mein Anwalt noch so findet in dem Bescheid

Von dem bereinigtem Netto 1987 Euro hatte Beistandschaft seinerzeit Autofinanzierung abgezogen deswegen der Betrag. 
Wieso wäre BAföG höher? In dem Bescheid steht es kämen max.231 Euro in Frage bei einer Berufsfachschule
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So....
War heute beim Anwalt. Er meinte auch Schwachsinn was Gegenseite da verzapft. Eine konkrete Forderung an mich wurde auch nicht gestellt und deswegen gibt es weiterhin 0 Euro von mir. Zumal Unterlagen der Kindesmutter weiterhin fehlen. Wegen meiner sollen sie mich verklagen. 
LG Flusen
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