28-08-2017, 12:01
(28-08-2017, 11:41)Simon ii schrieb:(28-08-2017, 08:25)Austriake schrieb: Die Beiständin muss dann, wenn ihr dieser selbst erstellte Titel nicht gefällt, gegen denselben klagen. Da es nur um die Differenz zum freiwillig Angebotenen geht, hält das den Streitwert und damit die Kosten des Verfahrens gering.
Da bin ich mir nicht sicher, denn ich glaube kürzlich gelesen zu haben, daß der ursprünglich geforderte Wert (x12) als Streitwert dient und eben nicht mehr die Differenz.
In meinem Fall hat der Richter gesagt, wenn der Titel freiwillig erstellt/unterzeichnet wird BEVOR die Gegenseite Klage einreicht, gilt die Differenz. Wurde die Klage bereits eingereicht, gilt die Gesamtsumme (jeweils x12).
Momik