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CH: Alternierende Obhut
#1
https://tageswoche.ch/gesellschaft/trotz...er-mutter/

Der eigentliche Artikel versteckt sich hinter der Paywall vom Tagesanzeiger.
Aktueller Bundesgerichtsentscheid:

Vater mit 3 Kindern arbeitet als Logopäde, Frau als Dekorateurin. Der Mann passt unter der Woche 2 Tage auf die Kinder auf.
Man trennt sich und der Vater bekommt vom Gericht den üblichen Umgang, also 2 Wochenenden und den folgenden Montag zugesprochen. 

Dagegen klagt er, auch weil die anwaltlich vertrenene Mutter ihre Stelle gekündigt hat und nur noch für die 3 Kinder da sein möchte.
Er verliert, weil der Staat ökonomische Interessen ( Sozialhilfe ) höher bewertet als die Situation vor der Trennung. In die würden wahrscheinlich beide Eltern aufgrund der ökonomischen Situation abrutschen. 
Jetzt muss er sein Pensum massiv aufstocken und ordentlich Unterhalt bezahlen. Interessant finde ich, dass zur Zeit gerade Vätern die Teilzeitarbeit schmackhaft gemacht werden soll. Das sei ja alles so toll, weil dann auch Kinder betreut werden könnten etc.

Wer so etwas als Mann in der Schweiz macht, schaut im Falle einer Trennung doof aus.
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#2
Hier noch ein frei lesbarer Kommentar des Tagesanzeigers dazu: https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta...y/19987911

Herrlich, auch mal in der Presse den Satz zu lesen, den Trennungsväter schon immer erfahren haben: "Das Wort «Kindswohl» ist hier eine inflationär gebrauchte Floskel, die den eigenen Ansprüchen Nachdruck verleihen und den eigenen Interessen zum Durchbruch verhelfen soll."
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#3
Das Ergebnis schwingt noch in einer Reihe von Artikeln nach:
"Seit einem Jahr gilt in der Schweiz ein modernes Gesetz für getrennte Eltern, das theoretisch ein gleichberechtigtes Familienmodell ermöglicht. Doch laut Väterverband halten Richter an der traditionellen Rollenverteilung fest und degradieren Männer zu Zahlvätern."

Natürlich hat es auch nichts genutzt, wenn Männer vor der Trennung zugunsten der Kinderbetreuung Teilzeit arbeiteten:

"Nicolas Zogg, politischer Leiter von männer.ch, erzählt swissinfo.ch von Fällen, in denen der Vater vor der Trennung 50 oder 70 Prozent gearbeitet und die Kinder mitbetreut hat. Nach der Trennung bekam der Vater jeweils bloss noch ein Besuchsrecht und musste wieder Vollzeit arbeiten. "Väter haben im Streitfall kaum Chancen, eine faire Obhuts- und Unterhaltsregelung zu bekommen", sagt Zogg. Sie würden zu Bezahlvätern degradiert und müssten teils absurd hohe Unterhaltszahlungen leisten."
https://www.swissinfo.ch/ger/unterhaltsr...r/43987358
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