07-03-2018, 15:17
Hallo Gemeinde,
nachdem ich 3 Unterhaltspflichtverletzungsverfahren "überlebt" habe kommt natürlich die Retourkutsche...
Vermögensauskunft !
Folgender Sachverhalt:
RA beantragt die Vermögensauskunft ohne eine Forderungsaufstellung bzw. ordnungsgemäße Rechnungslegung Betrag 22.523,00 Euro.
Nur Hauptforderung + Zinsen...
Gibt es irgendwo in unserer Rechtsprechung das auch die einzelnen Monate bzw. Jahre aufgeführt werden müssen ?
Bei den letzten 2 Vermögensauskünften war eine Aufstellung enthalten.
Mein GV Top man versucht erstmal über die Schiene ordnungsgemäße Rechnungslegung zu gehen...
Lg
nachdem ich 3 Unterhaltspflichtverletzungsverfahren "überlebt" habe kommt natürlich die Retourkutsche...
Vermögensauskunft !
Folgender Sachverhalt:
RA beantragt die Vermögensauskunft ohne eine Forderungsaufstellung bzw. ordnungsgemäße Rechnungslegung Betrag 22.523,00 Euro.
Nur Hauptforderung + Zinsen...
Gibt es irgendwo in unserer Rechtsprechung das auch die einzelnen Monate bzw. Jahre aufgeführt werden müssen ?
Bei den letzten 2 Vermögensauskünften war eine Aufstellung enthalten.
Mein GV Top man versucht erstmal über die Schiene ordnungsgemäße Rechnungslegung zu gehen...
Lg