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Pfändungs und Überweisungsbeschluss
#32
(22-04-2018, 19:18)p__ schrieb: Der Anwalt der Gegenseite (dem Unterhaltsgläubiger) hat also bereits vergeblich bei dir zu vollstrecken versucht und wollte dann eine Vermögensauskunft von dir gemäss § 802c ZPO. Die Hauptforderung belief sich auf 22532 EUR. Das sind deine tatsächlichen aus unbezahltem Unterhalt aufsummierten Schulden, Zinsen wurden dir darin nicht in Rechnung gestellt.

Nein...die 22532,00 Euro waren Hauptforderung + Zinsen. Aber nur als Hauptforderung deklariert. Die Zinsen wurden als solche nicht aufgeführt.

Eine Forderungsaufstellung fehlt aber und die hast du dann verlangt. Deshalb ist der Termin zur Vermögensauskunft geplatzt, weil keine dabei war.

Richtig !

Dann kommtschliesslich die Forderungsaufstellung nachgereicht. Gesamtforderung 22532 EUR. Somit ergibt sich 22532 EUR minus 22532 EUR = 0 EUR Zinsen. Hier stimmt was nicht, da fasert sich sich wieder auf. Haben die einfach stillschweigend bei allem eventuelle Zinsen ignoriert? Das dürfen sie. Sie dürfen dir nur nicht im Voraus die Zinsen erlassen.

Da hat der OGV festgestellt das die 22532,00 Euro eine Hauptforderung + Zinsen sind. Wir hoch die Hauptforderung ist...weiß ich nicht. Der OGV hat die Unterlagen inkl. Titel direkt wieder zurück gesendet.


Hoffe es ist jetzt verständlich.
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RE: Pfändungs und Überweisungsbeschluss - von Arminius - 22-04-2018, 19:47

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