02-06-2018, 10:24
Hallo Gemeinde,
darf ich nach § 1614 Abs.1 BGB de facto davon ausgehen das auf überhaupt keine Zahlungen (Ratenzahlungen u.s.w) verzichtet werden kann die Bezahlt bzw. Angeboten werden ?
Lg
A.
darf ich nach § 1614 Abs.1 BGB de facto davon ausgehen das auf überhaupt keine Zahlungen (Ratenzahlungen u.s.w) verzichtet werden kann die Bezahlt bzw. Angeboten werden ?
Lg
A.