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Beteiligung der Kindesmutter an den Kosten einer Abänderungsklage
#4
Genauso verhält es sich. Etwas weiter gegriffen ist es in BRD sogar so schlimm:
BEDARF: --> ein FamRichter(in) versteht hier nicht, was eine erwachsene Person wirklich benötigt zum Leben sondern, was maximal vom Vater (was auch immer er sein mag (biologisch, rechtlich oder, oder , oder)
Weiterer Punkt: Ein Vater wird immer zum maximalen Unterhalt verdonnert. Einem Kind kann nicht zugemutet werden, dass es seine Mutter verklagt, dass diese nicht nur 70% arbeitet sondern 100%.
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RE: Beteiligung der Kindesmutter an den Kosten einer Abänderungsklage - von fragender - 12-01-2018, 13:12

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