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Beteiligung der Kindesmutter an den Kosten einer Abänderungsklage
#6
So sind die Realitäten in der Rechtspflege.
Wichtig ist, dass Vätern von Anfang an klar ist, dass die Volljährigkeit zwar einiges ändert, aber nicht die Ungleichbehandlung zwischen Vater und Mutter. Man darf sich nicht dem Glauben ergeben, dass ab 18 zwei Personen statt eine in der Galeere rudern. "Durchhalten, bis das Kind endlich volljährig ist" ist ein Trugschluss. Besser von Anfang an den Bruch machen, denn der Unterhaltsschwachsinn geht länger und ist schlimmer als gedacht.

Obwohl, es würde mir schon Spass machen, ein paar Euro ab Kind 18 zu zahlen. Freiwillig. Das wäre mir der Spass wert, mir dafür das Kindergeld auszahlen zu lassen. Das kriegt nämlich der Elternteil, der mehr zahlt. Zahlt die Mutti nix, ist es leicht, "mehr" zu zahlen. Klappt leider nur in den Fällen, in denen das Kind nicht mehr bei Mutti wohnt. Das stinkt nach Hinterfotzigkeit der Gesetzgeberin und gilt mit Sicherheit nur deshalb, um der Mutter weiterhin das Kindergeld zuzuschustern, obwohl sie nichts zahlt.
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RE: Beteiligung der Kindesmutter an den Kosten einer Abänderungsklage - von p__ - 12-01-2018, 15:29

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