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Beteiligung der Kindesmutter an den Kosten einer Abänderungsklage
#7
(12-01-2018, 15:29)p__ schrieb: Obwohl, es würde mir schon Spass machen, ein paar Euro ab Kind 18 zu zahlen. Freiwillig. Das wäre mir der Spass wert, mir dafür das Kindergeld auszahlen zu lassen. Das kriegt nämlich der Elternteil, der mehr zahlt. Zahlt die Mutti nix, ist es leicht, "mehr" zu zahlen. Klappt leider nur in den Fällen, in denen das Kind nicht mehr bei Mutti wohnt. Das stinkt nach Hinterfotzigkeit der Gesetzgeberin und gilt mit Sicherheit nur deshalb, um der Mutter weiterhin das Kindergeld zuzuschustern, obwohl sie nichts zahlt.

Aber müsste das Kindergeld dann nicht wieder dem Kind ausgezahlt werden, wenn es nicht beim mehr zahlenden Elternteil wohnt?
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RE: Beteiligung der Kindesmutter an den Kosten einer Abänderungsklage - von bubi - 12-01-2018, 18:50

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