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Beteiligung der Kindesmutter an den Kosten einer Abänderungsklage
#8
Die Eltern bekommen das Kindergeld weiter, aber es fliesst in den Unterhalt ein. Das Kind kann nur dann einen Abzweigantrag stellen, wenn es Eltern hat, die unterhaltspflichtig sind, dieser Pflicht aber nicht nachkommen.

Wenn ich also 50 EUR zahle und die Mutter nix an das Kind, das allein wohnt, kann ich das Kindergeld ab 18 an mich auszahlen lassen. Angenommen, das wären 200 EUR. Dann kriege ich diese 200 EUR von der Kindergeldkasse, lege meine 50 drauf und zahle 250 EUR an das Kind. Sinn der Übung ist, dass es auf keinen Fall mehr die Mutter erhält und damit auch nicht die Möglichkeit hat, davon was abzuknapsen oder es gar selber einzusacken. Es gibt nicht wenige muttihörige Kinder, die das mit sich machen lassen.
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RE: Beteiligung der Kindesmutter an den Kosten einer Abänderungsklage - von p__ - 12-01-2018, 19:12

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