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Was würdet Ihr tun?
#1
Servus

Ich habe 3 Kinder . 2Töchter 14  und 17 bei der EX. 1 Sohn 16 bei mir .
Die 17 jährige ist seit März in der geschlossenen Psychiatrie (Borderline) keinererlei zusammenarbeit mit den Ärzten.
Die wollen sie jetzt entlassen., die KM will sie aber nicht mehr und zu mir will sie keinen Kontakt mehr haben.
Klinik sucht jetzt eine Unterbringung in einer "Einrichtung", wahrscheinlich betreutes Wohnen

Ich erhalte seit August nur ca 1650,-€ Krankengeld und das wird auch noch 3 Monate so bleiben.
Zahle für jede Tochter 181.-€ Unterhalt und erhalte für den Sohn nichts.
KM hat geschätzte 1900.- und lebt im Eigenheim das ich ihr überschreiben musste mit dem Next .           

Was würdet ihr tun?
1.Unterhalt weiter zahlen.
2.Unterhalt komplett einstellen. weil ein Kind auswärts u je 1 bei mir 1 bei ihr
3. Unterhalt nur für das bei ihr lebende Kind

es besteht kein Titel

Grüsse RM
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#2
Wenn künftig nur noch ein Kind bei ihr lebt, und sie ihrerseits keinen Kindesunterhalt an dich zahlt, dann ist die Unterhaltspflicht wohl gegenseitig aufgehoben. Ich würde aufhören zu zahlen. Nichts mehr.

Wird dann möglicherweise vor Gericht gehen und Kosten verursachen, wahrscheinlicher Richterspruch: du zahlst gemäss deinem Einkommen Unterhalt an die Mutter für die 14jährige Tochter, sie zahlt gemäss ihrem Einkommen den Unterhalt für den 16jährigen Sohn. Je nachdem, wer wie viel Einkommen hat und ob die Kinder schon selbst was verdienen, kann das unterschiedlich ausfallen.

Ich würde mir das mal ausrechnen lassen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Da war Mama als Erziehungsverpflichtete äußerst erfolgreich!

1. Unterhalt sofort einstellen (du erhältst für Sohn keinen Unterhalt und kommst mit dessen Unterhalt Richtung Selbstbehalt) - soll die Alte erst mal klagen.

2. Fordere die Ex auf, die Einkommensverhältnisse offen zu legen. Bei ihr zählt nicht nur Einkommen sondern auch Wohnwert (was ist Mietwert des Hauses).

3. kümmere Dich um deinen Sohn - das ist wohl die einzige Person, die Du über die Runden bringen kannst.

Viel Kraft

Nachtrag:

Aufforderung die Einkommensverhältnisse offen zu legen ist der fristwahrende Eröffnungsschriftsatz, um Unterhalt geltend zu machen.

Da besteht noch kein Anwaltszwang aber ein Einwurfeinschreiben, das von einem Freund als Zeuge eingetütet und versandt wurde, sollte es schon sein!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#4
Glücklicherweise ist der Unterhalt nicht tituliert. Kindesunterhaltspflichten heben sich nämlich nicht gegeneinander auf. Du schuldest den Töchtern bzw. der Tochter Unterhalt, die Mutter dem Sohn - verschiedene Gläubiger.
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#5
Für den 16 jährigen Sohn würde ich Unterhaltsvorschuss beantragen. Soll die Beistandschaft versuchen, Kohle von der KM beizutreiben.
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