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Trennungsunterhalt / Ehegattenunterhalt zuverdienst
#1
Hallo,

ich bin seit kurzem stiller mitleser hier und erfahre leider sehr ähnliche Erfahrungen wie die meisten hier.
Zu folgender Frage habe ich noch keine Antwort finden können, vielleicht könnt ihr mir hier kurz einmal weiterhelfen.

Wenn Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt feststehen, welche legalen wege gibt es mehr Geld zu verdienen?

Kindesunterhalt


Scheidung online schrieb:des Unterhaltspflichtigen nach Trennung/Scheidung führt deshalb immer zu einer Erhöhung des Kindesunterhalts, ganz gleich was die Ursache für die Einkommenserhöhung ist.

  • Wem müsste man die Erhöhung oder Aufnahme eines Nebenjobs mitteilen? KM oder JA?
  • Egal wer es mitgeteilt bekommt, in diesem Zuge würde ja die KM das ja aufjedenfall automatisch mitbekommen und muss damit ja gar nicht von dem 2 Jährigen Auskunftsrecht gebrauch machen?


Ehegattenunterhalt

Scheidung online schrieb:2.6. Einkommensveränderungen durch eine Lohnerhöhung: Zu berücksichtigen sind zunächst die “normalen” (tarifmäßigen) Einkommenserhöhungen sowie andere Verbesserungen im selben Arbeitsverhältnis. Solche normalen Einkommensverbesserungen, die nicht auf einem beruflichen Aufstieg beruhen, können sich erhöhend auf den Unterhalt auswirken.

Hier werden ja eigentlich immer wieder die ehelichen verhältnisse genannt.
Da aber sehr viele Leute inkl. mir nicht in der Lage sind diesen komplett zu tragen, sind die meisten ja auf den Selbstbehalt runter.

  • Würde das bedeuten, dass alle "normalen" Lohnerhöhungen immer wieder verwendet werden um den ehegattenunterhalt auf "norm" zu bringen? 
  • Wie könnte man denn mehr verdienen, sodass es sich nur auf den KU auswirkt?

Würde mich über Tipps und Ideen oder speziell auch Erfahrungen freuen.
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#2
(Links und Textmerkmale aufgeräumt)

Für Kindesunterhalt ist die Antwort einfach: Ein Mehrverdienst erhöht zwar meist auch den Unterhalt (wenn du in eine neue Tabellenstufe fällst), aber ein Teil des Mehrverdiensts bleibt dir. Du musst eine Gehaltserhöhung nicht sofort angeben, aber wenn du im Rahmen der regelmässigen Auskunftsforderungen (=alle zwei Jahre) gefragt wirst, musst du sie angeben und der Unterhalt könnte dann steigen. Kriegt der Unterhaltsberechtigte schon vorher Wind von deinem Geldsegen, kann er unter Umständen schon vor den zwei Jahren Auskunft und Neuberechnung erzwingen.

Bist du Mangelfall, frisst dir der Unterhalt so lange jegliche Einkommenssteigerung weg, bis du in die Tabellenstufen der Düsseldorfer Tabelle hinein aufsteigst.

Beim Ehegattenunterhalt ist die Situation unübersichtlicher. "Es kommt drauf an". Karrieresprünge zählen eher nicht, regelmässig Aufsteige (wie sie im öffentlichen Dienst mal üblich waren) zählen und erhöhen dann auch den Unterhalt.

Die beste Möglichkeit, an mehr Geld zu kommen ist, sich auf ganz alte Tugenden zu besinnen. Ich habe zum Beispiel ein Hobby (das ich wegen der Identifizierbarkeit nicht öffentlich nennen werde), mit dem Verkauf und Tausch unterhalb des Finanzamtsradars läuft. Da gibt es eine feste Grenze und die halte ich ein, also auch alles legal. Von offiziellen Nebenjobs ist abzuraten. Das wird dir später immer vorgehalten, wenn es mal nich tmehr so gut läuft. Einkommen können nämlich auch sinken, man kann krank werden oder Zeit für andere Dinge benötigen. Dann wird man dir sagen, du sollst halt weiter so viel arbeiten statt den Unterhalt zu senken, schliesslich hättest du bewiesen dass das damit dem Nebenjob neben den Hauptjob gut hinbekommst.

Vergiss auch nicht, dass Nebenjobs oft ausgeschlossen, meistens aber genehmigungspflichtig sind. Viele Arbeitgeber wollen nicht, dass sich der Arbeitnehmer Abends noch in anderen Jobs verschleisst.
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#3
Vielen dank schon einmal für die Antwort.

Das heisst auch beim Kindesunterhalt kann man auf die Anfrage der KM warten? Muss dann nachbezahlt werden wenn die zweijährige Anfrage kommt, weil man es nicht gemeldet hat? Den Mangelfall gegenüber den Kindern kann ich nachvollziehen und das finde ich auch ok.

Wie sieht es denn aus, wenn man den Mangelfall gegenüber dem Ehegatten hat? Also beispielsweise, der Ehegatte müsste 300€ bekommen, bekommt wegen Selbstbehalt aber nur 100€. Müssen dann auch diese 200€ vorrangig "aufgefüllt" werden? Den Eheverhältnissen würden ja die 300€ entsprechen. 

Gibt es das Zweijährige Auskunftsrecht auch beim Ehegattenunterhalt? Falls ja, wenn die KM aktuell PKH bekommt, greift diese auch bei den Neuberechnungen, oder müsste Sie hier auch immer wieder sich selbst offen legen um ggf. PKH bzw. Beratungshilfe beantragen zu können wenn Sie den Ehegattenunterhalt neuberechnen will?
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#4
Ein höheres Einkommen führt in der Gegenwart und Zukunft zu höherem Unterhalt, nicht in der Vergangenheit.

Jede Einkommenserhöhung im Mangelfall füllt erst mal den fehlenden Unterhalt statt deinen eigenen Geldbeutel auf, egal welche Unterhaltsart. Und für jede Unterhaltsart gilt die Zweijahresfrist, siehe §1605 BGB. Den letzten Punkt verstehe ich nicht. Für jeden Gang vor Gericht kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Durchsetzung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Wenn man sich dagegen einfach nur mit einem Anwalt beraten will, kann man erstmal auf Beratungshilfe zurückgreifen, was natürlich auch diverse Voraussetzungen hat.
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#5
Okay danke p____. War eine blöde Frage. Wollte nur wissen ob Sie sich jedes mal "den riss" geben muss und PKH beantragen muss bzw. Beratungshilfe wenn Sie was neuberechnen lassen woll. Eigentlich logisch, hat ja keinen Freifahrtsschein bis in alle Ewigkeit.
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#6
Die Frage stellt sich meistens gar nicht. Bei Kindesunterhalt braucht es sowieso nur eine Unterschrift und sie ist aller Sorgen ledig. Der grosse starke Staat übernimmt dann im Rundum-sorglos-Komplettpaket auf Steuerzahlerkosten Geltendmachung, Berechnung, Durchsetzung von Kindesunterhalt, einfach alles. Und auch bei anderen Unterhaltsarten gibts diverse Beratungsmöglichkeiten unterhalb eines Anwalts.

Streitigkeiten wegen Ehegattenunterhalt in der Zeit nach einer Scheidung (was nicht heisst, dass in der Scheidung weniger darüber gestritten wird) sind im Vergleich zum Kindesunterhalt auch viel seltener.
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#7
p__ ich muss hier aktuell noch einmal nachhaken mit leider verschiedensten Fragen, da es nun nach 2 Monaten ruhe in die nächste runde geht.

Ausgangsbasis sind 1923€. Ich habe mittlerweile einen Anwalt welcher der gegenseite eine Berechnung vorgelegt hat weshalb aufgrund von KU (553€), 5% Berufsbedingte Pauschale (96€) und Schulden(150€) kein Trennungsunterhalt bezahlt werden kann. 

Das neuste Schreiben der gegenseite gibt nun an, dass meine noch Frau bereit wäre die ursprüngliche Forderung zu halbieren und ich die hälfte als Aufstockungsunterhalt zahle. Berechnungen hierzu wurden natürlich keine mehr aufgeführt. Bei der ursprünglichen Forderung handelte es sich um 116€ TU, es geht nun also um 58€, ich weiß das ist nicht viel, aber mir geht es da auch mehr um die verhinderung von nachehelichem Unterhalt.

Die gegenseite lehnt die 96€ Pauschale ab und gesteht "nur" 55€ Fahrtkosten zu. Desweiteren soll ich die kontinuirliche bezahlung des Kredits beweisen und Berufsbedingte Ausgaben erläutern.

Zieht man rein die Schulden (150€), KU(553€) und die Fahrtkosten (55€) ab, komme ich auf ein Bereinigtes Netto von 1165€, also eigentlich < Selbstbehalt. 

Meine Taktik wäre nun, bei dem Termin mit meinem Anwalt heute, dass ganze wieder mit 0€ abzuschmettern aber vermutlich auch auf die Berufsbedingte Pauschale zu verzichten, da ich mittlerweile nicht nur von p___ (danke dafür) gehört habe, dass diese wohl nicht mehr ohne weiteres anerkannt wird. Ich vermute das der zusatz kontinuirliche bezahlung des Kredits ein versuch ist mir wegen der entstandenen Lücke (siehe HIER) einen Strick drehen zu wollen. Die Lücke hatte ich damals dann gleich in 3 Nachzahlungen gestopft und hatte auch schriftliche (digitale) Kommunikation mit der Schwiegermutter in welcher ich Sie darauf hingewiesen habe, dass die Lücke entstanden ist weil das ganze beim Anwalt zur Klärung lag, das war zumindest zwischen noch Schwiegermutter und mir alles ok. Wie gesagt es wurde auch nachgezahlt und wird mittlerweile per DA vom Konto abgebucht.

Hierzu folgende Fragen:

1.Wieso wird das ganze plötzlich Aufstockungsunterhalt genannt?

2.Ich beziehe ab 01.08 eine neue Wohnung mit höheren Fahrtkosten (ca. 85€), kann dies bereits in irgendeiner Form berücksichtigt werden
(wenn auch nur als anmerkung für die Berechnung ab monat x?)

3.Bei meiner kleinen Firma ist es so, dass Gehaltserhöhungen nur im persönlichen Verhandlungen mit dem Chef stattfinden (nicht von alleine). Wenn ich nach Scheidung nun eine solche erhähung erlange bspw. 200 Euro Brutto mehr, dann kann das doch sicher nicht unter zu erwartende Erhöhungen fallen und kommt "nur" dem Kunderunterhalt zugute oder?  

4.Falls der Trennungsunterhalt tatsächlich auf 0 reduziert ist, sollte ich dann schnell auf Scheidung drängen oder lohnt sich dann eventuell sogar abzuwarten ob sich meine Noch Frau einen Job sucht (was sie aktuell scheinbar macht)? Mir geht es darum, dass sie glaube ich mittlerweile Harz4 bekommt und ich vermute das es dann schwieriger ist die Nachehelichen unterhaltsansprüche zu umgehen? Meine Schulden laufen allerdings "nur" noch bis Dezember und eröffnen dann natürlich wieder neues potential...

Ich weiß natürlich das das alles dinge sind die ich auch den Anwalt fragen kann, aber eure Meinung und Erfahrungen ist mir wichtig und gold wert, danke schon mal.
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#8
1. Aufstockungsunterhalt ist der Begriff für den Zustand, wenn beide Ehepartner gearbeitet haben und der Unterhalt nur ein Ausgleich der unterschiedlichen Einkommenshöhen ist. Er ist also eine Spezialisierung der Begriffe Trennungs- und Ehegattenunterhalt. Und die sind eine Spezialisierung des Begriffs Unterhalt.

2. Ja, das sollte von dir in dieser Form genannt werden, kann dann berücksichtigt werden, muss aber nicht.

3. Dem Kindesunterhalt kommt das erst ab der nächsten Auskunftserteilung zugute. Beim Ehegattenunterhalt ist die Lage nicht eindeutig.

4. Ein möglichst früher Scheidungstermin ist immer gut. Wie hoch der Trennungsunterhalt ist, bleibt egal.
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