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Trennungsunterhalt / Ehegattenunterhalt zuverdienst
#2
(Links und Textmerkmale aufgeräumt)

Für Kindesunterhalt ist die Antwort einfach: Ein Mehrverdienst erhöht zwar meist auch den Unterhalt (wenn du in eine neue Tabellenstufe fällst), aber ein Teil des Mehrverdiensts bleibt dir. Du musst eine Gehaltserhöhung nicht sofort angeben, aber wenn du im Rahmen der regelmässigen Auskunftsforderungen (=alle zwei Jahre) gefragt wirst, musst du sie angeben und der Unterhalt könnte dann steigen. Kriegt der Unterhaltsberechtigte schon vorher Wind von deinem Geldsegen, kann er unter Umständen schon vor den zwei Jahren Auskunft und Neuberechnung erzwingen.

Bist du Mangelfall, frisst dir der Unterhalt so lange jegliche Einkommenssteigerung weg, bis du in die Tabellenstufen der Düsseldorfer Tabelle hinein aufsteigst.

Beim Ehegattenunterhalt ist die Situation unübersichtlicher. "Es kommt drauf an". Karrieresprünge zählen eher nicht, regelmässig Aufsteige (wie sie im öffentlichen Dienst mal üblich waren) zählen und erhöhen dann auch den Unterhalt.

Die beste Möglichkeit, an mehr Geld zu kommen ist, sich auf ganz alte Tugenden zu besinnen. Ich habe zum Beispiel ein Hobby (das ich wegen der Identifizierbarkeit nicht öffentlich nennen werde), mit dem Verkauf und Tausch unterhalb des Finanzamtsradars läuft. Da gibt es eine feste Grenze und die halte ich ein, also auch alles legal. Von offiziellen Nebenjobs ist abzuraten. Das wird dir später immer vorgehalten, wenn es mal nich tmehr so gut läuft. Einkommen können nämlich auch sinken, man kann krank werden oder Zeit für andere Dinge benötigen. Dann wird man dir sagen, du sollst halt weiter so viel arbeiten statt den Unterhalt zu senken, schliesslich hättest du bewiesen dass das damit dem Nebenjob neben den Hauptjob gut hinbekommst.

Vergiss auch nicht, dass Nebenjobs oft ausgeschlossen, meistens aber genehmigungspflichtig sind. Viele Arbeitgeber wollen nicht, dass sich der Arbeitnehmer Abends noch in anderen Jobs verschleisst.
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RE: Trennungsunterhalt / Ehegattenunterhalt zuverdienst - von p__ - 20-02-2018, 12:54

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