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Trennungsunterhalt / Ehegattenunterhalt zuverdienst
#3
Vielen dank schon einmal für die Antwort.

Das heisst auch beim Kindesunterhalt kann man auf die Anfrage der KM warten? Muss dann nachbezahlt werden wenn die zweijährige Anfrage kommt, weil man es nicht gemeldet hat? Den Mangelfall gegenüber den Kindern kann ich nachvollziehen und das finde ich auch ok.

Wie sieht es denn aus, wenn man den Mangelfall gegenüber dem Ehegatten hat? Also beispielsweise, der Ehegatte müsste 300€ bekommen, bekommt wegen Selbstbehalt aber nur 100€. Müssen dann auch diese 200€ vorrangig "aufgefüllt" werden? Den Eheverhältnissen würden ja die 300€ entsprechen. 

Gibt es das Zweijährige Auskunftsrecht auch beim Ehegattenunterhalt? Falls ja, wenn die KM aktuell PKH bekommt, greift diese auch bei den Neuberechnungen, oder müsste Sie hier auch immer wieder sich selbst offen legen um ggf. PKH bzw. Beratungshilfe beantragen zu können wenn Sie den Ehegattenunterhalt neuberechnen will?
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RE: Trennungsunterhalt / Ehegattenunterhalt zuverdienst - von B_____09 - 20-02-2018, 13:17

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