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Trennungsunterhalt / Ehegattenunterhalt zuverdienst
#7
p__ ich muss hier aktuell noch einmal nachhaken mit leider verschiedensten Fragen, da es nun nach 2 Monaten ruhe in die nächste runde geht.

Ausgangsbasis sind 1923€. Ich habe mittlerweile einen Anwalt welcher der gegenseite eine Berechnung vorgelegt hat weshalb aufgrund von KU (553€), 5% Berufsbedingte Pauschale (96€) und Schulden(150€) kein Trennungsunterhalt bezahlt werden kann. 

Das neuste Schreiben der gegenseite gibt nun an, dass meine noch Frau bereit wäre die ursprüngliche Forderung zu halbieren und ich die hälfte als Aufstockungsunterhalt zahle. Berechnungen hierzu wurden natürlich keine mehr aufgeführt. Bei der ursprünglichen Forderung handelte es sich um 116€ TU, es geht nun also um 58€, ich weiß das ist nicht viel, aber mir geht es da auch mehr um die verhinderung von nachehelichem Unterhalt.

Die gegenseite lehnt die 96€ Pauschale ab und gesteht "nur" 55€ Fahrtkosten zu. Desweiteren soll ich die kontinuirliche bezahlung des Kredits beweisen und Berufsbedingte Ausgaben erläutern.

Zieht man rein die Schulden (150€), KU(553€) und die Fahrtkosten (55€) ab, komme ich auf ein Bereinigtes Netto von 1165€, also eigentlich < Selbstbehalt. 

Meine Taktik wäre nun, bei dem Termin mit meinem Anwalt heute, dass ganze wieder mit 0€ abzuschmettern aber vermutlich auch auf die Berufsbedingte Pauschale zu verzichten, da ich mittlerweile nicht nur von p___ (danke dafür) gehört habe, dass diese wohl nicht mehr ohne weiteres anerkannt wird. Ich vermute das der zusatz kontinuirliche bezahlung des Kredits ein versuch ist mir wegen der entstandenen Lücke (siehe HIER) einen Strick drehen zu wollen. Die Lücke hatte ich damals dann gleich in 3 Nachzahlungen gestopft und hatte auch schriftliche (digitale) Kommunikation mit der Schwiegermutter in welcher ich Sie darauf hingewiesen habe, dass die Lücke entstanden ist weil das ganze beim Anwalt zur Klärung lag, das war zumindest zwischen noch Schwiegermutter und mir alles ok. Wie gesagt es wurde auch nachgezahlt und wird mittlerweile per DA vom Konto abgebucht.

Hierzu folgende Fragen:

1.Wieso wird das ganze plötzlich Aufstockungsunterhalt genannt?

2.Ich beziehe ab 01.08 eine neue Wohnung mit höheren Fahrtkosten (ca. 85€), kann dies bereits in irgendeiner Form berücksichtigt werden
(wenn auch nur als anmerkung für die Berechnung ab monat x?)

3.Bei meiner kleinen Firma ist es so, dass Gehaltserhöhungen nur im persönlichen Verhandlungen mit dem Chef stattfinden (nicht von alleine). Wenn ich nach Scheidung nun eine solche erhähung erlange bspw. 200 Euro Brutto mehr, dann kann das doch sicher nicht unter zu erwartende Erhöhungen fallen und kommt "nur" dem Kunderunterhalt zugute oder?  

4.Falls der Trennungsunterhalt tatsächlich auf 0 reduziert ist, sollte ich dann schnell auf Scheidung drängen oder lohnt sich dann eventuell sogar abzuwarten ob sich meine Noch Frau einen Job sucht (was sie aktuell scheinbar macht)? Mir geht es darum, dass sie glaube ich mittlerweile Harz4 bekommt und ich vermute das es dann schwieriger ist die Nachehelichen unterhaltsansprüche zu umgehen? Meine Schulden laufen allerdings "nur" noch bis Dezember und eröffnen dann natürlich wieder neues potential...

Ich weiß natürlich das das alles dinge sind die ich auch den Anwalt fragen kann, aber eure Meinung und Erfahrungen ist mir wichtig und gold wert, danke schon mal.
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RE: Trennungsunterhalt / Ehegattenunterhalt zuverdienst - von B_____09 - 18-06-2018, 13:14

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