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Steuerbescheid Unterhaltspflichten
#5
(07-03-2018, 03:12)IPAD3000 schrieb:  seit 2012 ist es jedoch nur noch an den 75% gekoppelt, wer weniger zahlt (auch wenn so tituliert) verliert die Freibeträge also trotz dessen.

Aber man verliert die Freibeträge nicht automatisch. Das muß der erwerbstätige Betreuungselternteil schon beantragen oder wie in dem Fall hier "petzen". Da bei uns die Mutter nicht arbeitet, hat sie kein Interesse daran, das unterhaltsrelevante Einkommen bei mir zu schmälern, obwohl ich weniger als 75 % KU bezahle.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Steuerbescheid Unterhaltspflichten - von Sixteen Tons - 07-03-2018, 11:19

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