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Einseitige Aufkündigung einer Gerichtsvereinbarung möglich ?
#1
Man hat sich bei Gericht vereinbart, dass man gemeinsame Elterngespräche führt und solange soll das Kind dann bei der Mama bleiben.

Ebenso wurde eine Umgangsregelung gefunden.

Beide Eltern haben weiterhin Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht.

Nachdem die Mama nun einem Teil der Vereinbarung nicht nachkommt und keine gemeinsamen Elterngespräche führen möchte, kann doch dann der Papa sagen ich bin mit dem derzeitigen Aufenthaltsort des Kindes nicht mehr einverstanden und fühle mich daran auch nicht mehr gebunden und nehme das Kind mit nach Hause. Die Mama kann es ja jederzeit besuchen, wenn sie das möchte.

Was will man in so einem Fall denn machen ?

Jugendamt einschalten ? Polizei rufen ? Antrag bei Gericht ?

Wie gesagt beide Elternteile haben das Sorgerecht.
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#2
Wenn eine Mutter das machen wuerde, waere das alles kein Problem, ganz im Gegenteil, sie wuerde von allen Stellen unterstuetzt werden. Macht das aber ein Vater und ist die Mutter dann auch noch "geschickt" und macht diverse Falschbeschuldigungen, kannst Du damit rechnen dass ein Einsatzkommando vor Deiner Tuer steht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#3
Der vom System erwünschte Standardweg ist, die getroffene Vereinbarung durchzusetzen anstatt den eigenen Teil aufzukündigen. Also über Jugendamt, Gericht.

Das Ergebnis kennst du. Viel Aufmerksamkeit und Geld für die Helferindustrie, ansonsten kein Erfolg. Was du machst, ist gar nicht so wichtig, das zu erwartende Ergebnis hängt nicht davon ab. Nachdem das Kind nun bei der Mutter ist, werden deine Anträge das zu ändern mit ziemlicher Sicherheit abgewiesen. Die Richter labern in solchen Fällen den Standardtextbaustein von eingetretener Kontinuität und es spiele für das Kindeswohl keine Rolle, warum es nun bei der Mutter sei. Es würde über den Aufenthalt des Kindes verhandelt und nicht über deine Abrechnungen mit der Mutter. Die sei natürlich zu rügen, aber er würde sie jetzt auch ganz arg streng ermahnen, wenigstens den Umgang zu fördern.
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#4
Wenn Du die Möglichkeit hast, hol das Kind zu Dir. Polizei macht in so einem Fall nichts. Es besteht keine handhabe bei gemeinsamer Sorge. Ich hatte genau den Fall bei mir. Die sind nicht mal ausgerückt. Da hat die Mutter auch keine Chance gehabt als sie was von Kindesentziehung gefaselt hat.

Gerichtsweg kannst Du vergessen je länger das Kind bei der Mutter ist. Da hat p__ schon alles zu geschrieben.
Elterngespräche sind doch nur dazu da einen Elternteil ruhig zu stellen und Kontinuität eintreten zu lassen.

Das gleiche kannst aber auch Du machen, indem Du das Kind zu dir holst. Was dann passiert, ob Eilanträge durch die Mutter, etc...pp..muss man dann schauen.
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