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Mutter weg, Kind weg
#1
Esist ja alles so gut geworden bei Sorgerecht und Umgangsrecht:

"Ganz generell habe sich das Gesetz auf dem Papier zugunsten von Vätern geändert. „Früher hatten die Väter selbst nach einer Scheidung keine Chance“, erklärt er. „Es war klar: Wenn Mama Nein sagt, ist Papa chancenlos.“ Die Situation für Väter, die mit der Mutter nicht verheiratet waren, habe sich mit der letzten größeren Reform 2013 aber geändert."

Wie kommts denn nur, dass es wieder mal so kommt?
https://www.schwaebische.de/landkreis/al...41547.html
https://www.schwaebische.de/landkreis/al...41558.html

Die liebe Mutti geht einfach, ohne Nachsendeadresse. Und das wars dann schon für Vater und Kind.
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#2
Interessant ist die Aussage des Staatsanwalts:

Zitat:Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger kann dem Vater auch keine Lösung bieten. „Im Prinzip ist das eine familiengerichtliche Geschichte“, erklärt er auf Nachfrage. „Wir gießen Öl ins Feuer, wenn wir das weiter verfolgen. Wir haben immer das Kindeswohl im Blick.“Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger kann dem Vater auch keine Lösung bieten. „Im Prinzip ist das eine familiengerichtliche Geschichte“, erklärt er auf Nachfrage. „Wir gießen Öl ins Feuer, wenn wir das weiter verfolgen. Wir haben immer das Kindeswohl im Blick.“

Gesetze sind egal - wir achten auf das Kindeswohl, was auch immer das ist
https://t.me/GenderFukc
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#3
(@p: Seiten sind nicht mehr auffindbar)

Kindeswohl ist, wenn Papa ausgegrenzt wird.

Dieses Juristengesocks verschweigt die wahren Absichten! "Wir sind faul und wollen nichts tun!"
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#4
Kindesentführung ist es mE nur, wenn der Vater das geteilte Sorgerecht hat. Die Mutter muss aber angeben, wohin sie zieht und den Umgang ermöglichen, sonst ist es eben Entziehung Minderjähriger.

Dass der STA darauf verweist, dass es eine familiengerichtliche Geschichte sei, hat mit dem Strafrecht nichts zu tun - eine klare Überschreitung eigener Kompetenzen. Eigentlich sollte man an der Stelle eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Mir ist sogar ein Fall bekannt, in dem der STA eine Voruntersuchung wegen versuchten Mordes mit dem gleichen Argument eingestellt hat. Die Dienstausichtsbeschwerde führte dazu, das der General-STA den STA gedeckt hat. Und so geht es dann weiter, wenn man sich ans Justizministerium und dann an den Landtag wendet - ein eingeschworener Filz, der nicht einmal auf die Idee kommt, sich an Recht und Gesetz zu halten. Wer dann noch weiter macht, läuft Gefahr, so wie Mollath zu enden.
https://t.me/GenderFukc
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#5
(26-03-2018, 13:10)Flo schrieb:
(26-03-2018, 13:00)Petrus schrieb: Und so geht es dann weiter, wenn man sich ans Justizministerium und dann an den Landtag wendet - ein eingeschworener Filz, der nicht einmal auf die Idee kommt, sich an Recht und Gesetz zu halten. Wer dann noch weiter macht, läuft Gefahr, so wie Mollath zu enden.

Wenn man überlegt, wie unsere Bundeskanzlerin die Gesetze übergeht, wundert mich das ehrlich gesagt nicht.

Aber Recht hat er. Ich habe hier jahrelang gegen die Sozialbehörden prozessieren müssen. An den Landrat konnte ich mich nicht wenden, weil der mit
der Pressesprecherin der Behörde verheiratet war. Ätzend, diese Klüngelei.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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