26-03-2018, 13:00
Kindesentführung ist es mE nur, wenn der Vater das geteilte Sorgerecht hat. Die Mutter muss aber angeben, wohin sie zieht und den Umgang ermöglichen, sonst ist es eben Entziehung Minderjähriger.
Dass der STA darauf verweist, dass es eine familiengerichtliche Geschichte sei, hat mit dem Strafrecht nichts zu tun - eine klare Überschreitung eigener Kompetenzen. Eigentlich sollte man an der Stelle eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Mir ist sogar ein Fall bekannt, in dem der STA eine Voruntersuchung wegen versuchten Mordes mit dem gleichen Argument eingestellt hat. Die Dienstausichtsbeschwerde führte dazu, das der General-STA den STA gedeckt hat. Und so geht es dann weiter, wenn man sich ans Justizministerium und dann an den Landtag wendet - ein eingeschworener Filz, der nicht einmal auf die Idee kommt, sich an Recht und Gesetz zu halten. Wer dann noch weiter macht, läuft Gefahr, so wie Mollath zu enden.
Dass der STA darauf verweist, dass es eine familiengerichtliche Geschichte sei, hat mit dem Strafrecht nichts zu tun - eine klare Überschreitung eigener Kompetenzen. Eigentlich sollte man an der Stelle eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Mir ist sogar ein Fall bekannt, in dem der STA eine Voruntersuchung wegen versuchten Mordes mit dem gleichen Argument eingestellt hat. Die Dienstausichtsbeschwerde führte dazu, das der General-STA den STA gedeckt hat. Und so geht es dann weiter, wenn man sich ans Justizministerium und dann an den Landtag wendet - ein eingeschworener Filz, der nicht einmal auf die Idee kommt, sich an Recht und Gesetz zu halten. Wer dann noch weiter macht, läuft Gefahr, so wie Mollath zu enden.
https://t.me/GenderFukc