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Umgang von 5/9 auf 7/7 erweitern?
#6
Da der Hauptwohnsitz des Kindes von der Mutter umgemeldet wurde, ist nun ein anderes Amtsgericht zuständig, was ich positiv werte. Die Mutter wird aber eine vom 5/9-Wechsel abweichende Entscheidung nicht akzeptieren (Geld?, Macht?, Krankheit?, Rollenbild?). Der Gang zum OLG wäre also vorprogrammiert. Dort würden wir auf die Richter treffen, die damals bestätigten, dass mir das ABR im Wechselmodell (grundlos) entzogen werden darf.

Welche Möglichkeiten habe ich, zu verhindern, dass das OLG-Verfahren beim bekannten Senat stattfindet? Vielleicht wäre der Verdacht der Befangenheit eine Begründung, weil sie z.B. im ABR-Verfahren mit Blick auf das Umgangsverfahren sagten: „Sie können machen was Sie wollen, Sie kommen an uns nicht vorbei.“.

Die gleiche Frage stellt sich beim Verfahrensbeistand. Der Verfahrensbeistand war im ABR-Verfahren parteiisch und hat mit falschen Aussagen gearbeitet. Unabhängig davon, ob ein neuer Verfahrensbeistand besser wäre, möchte ich nichts mit dem alten Verfahrensbeistand zu tun haben. Schon der Gedanke daran verursacht Würgereiz oder das große K... Wird beim Umgangsverfahren immer ein Verfahrensbeistand einbezogen?
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Umgang von 5/9 auf 7/7 erweitern? - von Onyx - 04-04-2018, 17:07
RE: Umgang von 5/9 auf 7/7 erweitern? - von p__ - 04-04-2018, 17:18
RE: Umgang von 5/9 auf 7/7 erweitern? - von p__ - 04-04-2018, 18:45
RE: Umgang von 5/9 auf 7/7 erweitern? - von Onyx - 05-04-2018, 19:51
RE: Umgang von 5/9 auf 7/7 erweitern? - von p__ - 05-04-2018, 20:55

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