07-05-2018, 09:11
Die Trickkiste ist schon zu. Wenn überhaupt etwas für Väter einsetzbar ist, dann vor der räumlichen Trennung. Da kann man versuchen, die Mutter loszuwerden, aber das Kind dazubehalten. Im Gegensatz zur Mutter steht einem da das Gewaltschutzgesetz nicht zur Verfügung. Stattdessen trickst man die Mutter in eine vordergründig harmlose Vorläufigkeit des Verlassens der Wohnung ohne Kind hinein, die man dann zur nicht mehr harmlosen Endgültigkeit zementiert. Was du mit diesem langen Zeitfenster aber stattdessen gemacht hast, weisst du und was dir geraten wurde ebenfalls...
Da du es geschafft hast, dass das ältere Kind bei dir lebt, hast du vielleicht hoffnungsvollere und hellere Ansichten über die Chancen, auch das jüngere Kind zu bekommen. Auch dieses ältere Kind solltest du in deine Überlegungen mit einbeziehen. Auch das muss Risiken tragen, wenn es schiefgeht.
Da du es geschafft hast, dass das ältere Kind bei dir lebt, hast du vielleicht hoffnungsvollere und hellere Ansichten über die Chancen, auch das jüngere Kind zu bekommen. Auch dieses ältere Kind solltest du in deine Überlegungen mit einbeziehen. Auch das muss Risiken tragen, wenn es schiefgeht.