15-12-2019, 10:45
Dass das Jugendamt die Einrichtung einer Beistandschaft akzeptieren muss! Der Antrag kann von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Das ist die einzige echte Bedingung. Es gibt keine Bedingungen bezüglich des nichtbetreuenden Elternteils. Insbesondere gibt es keine Bedingungen, dass dieser nichtbetreuende Elternteil leistungsfähig sein muss. Kurz, die Aussicht, dass etwas zu holen ist keine Bedingung für eine Beistandschaft.