25-06-2018, 06:15
Heute habe ich von meinem Sohn eine Schulbescheinigung bekommen, die zeitlich sofort an den Realschulabschluß anschließt. Also ist er die ganze Zeit zur Schule gegangen und hat nebenbei ein Praktikum gemacht. Die Schule ist eine berufliche Schule des Kreises. Dort ist er in einer Klasse der Schulform/dem Bildungsgang Fachoberschule Form A.
Für mich hört sich das nach allgemeiner Schule an, also ist er privilegiert, denke ich.
Ein Konto hat er angeblich schon, allerdings muss er jetzt ein neues beantragen, weil er Volljährig ist.
Dann muß er eben warten bis er das neue Konto hat. Ich dachte Kinder - und Jugendkonten wandelt man bei Volljährigkeit einfach um? Na ja seine Sache.
Könnt Ihr mir bestätigen, dass das so stimmt mit dem privilegiert sein. Bei mir ist es ja eigentlich egal, da ich für beide Kinder nur 90,- € zahlen kann. Die Umgangskosten zählen im Mangelfall ja nicht.
Beim mir geht es nur darum, wem ich das Geld jetzt überweise. Alles dem Jugendamt für meine Tochter oder einen Teil ans Jugendamt und den anderen an meinen Sohn.
Für mich hört sich das nach allgemeiner Schule an, also ist er privilegiert, denke ich.
Ein Konto hat er angeblich schon, allerdings muss er jetzt ein neues beantragen, weil er Volljährig ist.
Dann muß er eben warten bis er das neue Konto hat. Ich dachte Kinder - und Jugendkonten wandelt man bei Volljährigkeit einfach um? Na ja seine Sache.
Könnt Ihr mir bestätigen, dass das so stimmt mit dem privilegiert sein. Bei mir ist es ja eigentlich egal, da ich für beide Kinder nur 90,- € zahlen kann. Die Umgangskosten zählen im Mangelfall ja nicht.
Beim mir geht es nur darum, wem ich das Geld jetzt überweise. Alles dem Jugendamt für meine Tochter oder einen Teil ans Jugendamt und den anderen an meinen Sohn.