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Unterhaltsvorschuss- und Aufstockungsbetrag-Rückforderung?
#2
Die Höhe ist im Unterhaltsvorschussgesetz festgelegt, §2 "Umfang des Unterhaltsleistung" hier: http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/

Schulden aus rechtmässig, nicht als Kredit gezahlten Sozialleistungen gibts nicht. Bei Hinterziehung, Betrug etc. siehts anders aus.
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RE: Unterhaltsvorschuss- und Aufstockungsbetrag-Rückforderung? - von p__ - 18-07-2018, 11:47

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