Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Auswanderer Frage zum Jugendamt Unterhaltsvorsschuss
#1
Hallo,

vielen Dank erst mal an die Menschen die sich die Zeit nehmen zu helfen mit ihren Antworten.

Situation:
1) Ich (Kindesvater) bin seit Jahren aus Deutschland ausgewandert und abgemeldet, lebe in China
2) Es besteht keine Unterhaltstitulierung
3) Jugendamt hatte vor dem Jahr 2017 bereits die vollen 72 Monate Unterhaltsvorschuss gezahlt, nach Ablauf dieser wurde mir bestätigt, dass ich nix zu erstatten habe (hatte immer Einkommensnachweise gesendet)
4) Verdiene als Sprachlehrer in China ca. 50 € über Selbstbehalt nach DD Tabelle (in Euro umgerechnet)
5) Überweise der Kindesmutter diese 50 € monatlich seit Ablauf des Unterhaltsvorschusses
6) da 2017 Unterhaltsvorschuss 72 Monate Begrenzung aufgehoben wurde hat Kindesmutter erneut Unterhaltvorschuss beantragt im August 2017, meine Einkommensnachweise habe ich wieder beigefügt bei der Beantragung (englishsprachiger Arbeitsvertrag)
7) Im Januar diesen Jahres musste ich kurz (für 1 Monat) einen deutschen Wohnsitz anmelden um erneut ein 3 jähriges Arbeitsvisum zu beantragen bei der chinesischen Botschaft in Deutschland zu beantragen.
8) Während dieser 2 Monate erhielt ich das Standardschreiben des Jugendamtes, dass Unterhaltsvorschuss bewilligt wurde und der Leiosungsanspruch auf das Jugendamt übergegangen ist. Zudem stand darin, dass die 50€ berücksichtigt wurden. Anonsten nichts weiter, keine Aufforderung zur Titulierung und/oder, dass ich mehr zahlen müsste oder mir einen anderen Job suchen müsste.
9) Ende Februar habe ich die Wohnung wieder abgemeldet, nachdem ich mein 3 Jahres Visum erhielt und bin jetzt wieder in China und arbeite eben wieder wie vorher bei besagter Sprachschule und zahle eben meine monatlichen 50 € an die Kindesmutter.
10) Für die Kindesmutter bin ich per E-Mail erreichbar (worüber ich ihr auch meine Unterlagen gab für den Antrag)
11) eine Postanschrift in Deutschland existiert nicht und niemand kennt meine Postanschrift in China

Meine Sorge / Meine Fragen(n) 

1) Mit meinen Abschluss (den das Jugendamt kennt) könnte ich in Deutschland sicherlich mehr verdienen und wahrscheinlich den vollen Unterhalt zahlen. Ausgewandert bin ich allerdings nicht des Unterhaltes wegen, sondern weil mir Deutschland einfach nicht passt (zahllose Gründe). - Kann das Jugendamt mir per erhöhter Erwerbsobliegenheit fiktives Einkommen aufbrummen nach dem Motto "Sie könnten ja nach Deutschland zurückkommen und hier mehr verdienen" und das titulieren lassen ? 
2) Falls ja, als wie wahrscheinlich schätzt Ihr das ein ? 
3) Ist es problematisch, dass ich keine Postanschrift in Deutschland habe oder richtet sich das Jugendamt dann einfach an die Mutter in dem Wissen, dass sie mich erreichen kann (zB für etwaige Einkommensnachweisaufforderungen)

Hintergrund:
Ich bin sehr gern bereit meinen Unterhalt zu zahlen insoweit es mein Einkommen zulässt, ich zahle eben genau das was ich über Selbstbehalt habe momentan und sollte ich irgendwann mal mehr verdienen eben auch entsprechend der Düsseldorfer Tabelle. Aber extra zurückzugehen dafür nach Deutschland, da ist mir meine Gesundheit zu schade dafür. Natürlich könnte ich mich im Ernstfall auch stur stellen, da mein Hauptkonto bei einer nicht Europäischen Bank ist. Ich möchte mir allerdings die Option gern offenhalten nach Deutschland zurückzukehren zu können ohne da einen Riesensack Schulden zu haben. Momentan bin ich ja noch Schuldenfrei und das wäre schön wenn das auch so bleiben könnte.

In Bezug auf diese Gedanken, sollte ich meine Strategie ändern oder irgend etwas anders machen ?

Vielen Dank noch ein mal an das Forum

Mit freundlichen Grüßen
Hans Dampf in allen Gassen
Zitieren
#2
1. Das Jugendamt kann das nicht, aber das Jugendamt kann klagen und ein Richter kann dir aus einer Vielzahl von Gründen fiktives Einkommen oder Selbstbehaltsreduktion verpassen. In deinem Fall wird der erste Ansatzpunkt eher die Lebenshaltungskostenhöhe sein. Dir wird unterstellt, die sei in China niedriger, also Selbstbehalt nur 400 EUR... der Beweis des Gegenteils ist deine Sache und der Richter kann das auch als unschlüssig wegwischen.

2. Da du immerhin die 50 EUR zahlst und die Durchsetzung in China nach viel Arbeit riecht, schätze ich, dass dein Fall im Stapel der zu bearbeitenden Fälle eher nach unten sortiert wird. Also unter 50%. Zumal vorher ja auch nicht mit letzter Konsequenz durchgegriffen wurde.

3. Wenn sie dich finden wollen, finden sie dich. Das ist nur eine Frage des Aufwandes. Das Jugendamt fragt zuerst die Mutter. Dann fragt es in deinem Umfeld, erste Adresse sind die Eltern. Dann gibt es den Fall an eine Einrichtung ab, die auf Eintreibung von Unterhalt aus dem Ausland spezialisiert ist, das DIJUF. China ist ganz gut durchbürokratisiert und hält ganz anders als in Deutschland einen festen zentralen Zugriff auf die im Land lebenden Ausländer vor, dich dort zu finden wird dauern aber ist leicht möglich. Deine Bank schützt dich auch nicht, der automatische Bankdatenaustausch spült dem Bundesamt für Finanzen deine Daten frei Haus in den Rechner.

Um dich unsichtbar zu machen ist es zu spät, dazu hättest du strikt verhindern müssen dass das Land deines Aufenthalts bekannt wird.
Zitieren
#3
Da muss ich p_ widersprechen. In China leisten selbst die Botschaften keine Amtshilfe für deutsche Behörden , sofern diese jemanden suchen. Ich habe viele Jahre in China gelebt und es ist sehr schwer dort Post zu zu stellen, da ja nahezu niemand auf den Behörden englisch spricht, geschweige denn lesen oder schreiben kann. Du bist nirgendwo so sicher wie in China.
Wenn man Dich trotzdem finden sollte, einfach eine Straße weiter ziehen. Aber die finden Dich nicht.

Gruß Pennfred


Sent from my iPad using Tapatalk
Zitieren
#4
ok vielen Dank für die Antworten, gehen wir davon aus, dass ich nicht auffindbar bin, sollte ich proaktiv alle 2 Jahre da meine Einkommensnachweise hinsenden (über meine E) oder warten, dass mich das Jugendamt über meine Ex per Mail dazu auffordert. Ich möchte es vermeiden, dass mein eventuell zu den Akten gelegter Fall wieder ins Visier gerät ("ach stimmt, den gabs ja auch noch"). Andererseits natürlich weitestgehend alles tun um eine Klage zu vermeiden um Schuldenfrei zu bleiben. Bzgl der Auffindbarkeit mache ich mir aus bestimmten Gründen eher weniger Sorgen.

Edit: also ums kurz zu machen, ich bin faktisch nicht auffindbar, für niemand, selbst meine eltern kennen meine adresse nicht und ich stehe auch nicht am briefkasten da ich zur untermiete im haus eines freundes wohne ohne das ich da an klingel oder briefkasten stehe
Zitieren
#5
Banken sind fast weltweit verpflichtet, automatisch Auskunft Richtung Herkunftsland über Konten und Inhaber zu geben. Wohlgemerkt: Automatisch. Ohne Anfrage.

Es gibt eine eigene Stelle im DIJUF für Unterhaltsrealisierung aus China. Da geht wohl schon was. Auch das AUG wird ständig ausgeweitet. Vor ein paar Wochen kam Weissrussland dazu, letztes Jahr Brasilien.
Zitieren
#6
ok danke, und bzgl: "sollte ich proaktiv alle 2 Jahre da meine Einkommensnachweise hinsenden (über meine E) oder warten, dass mich das Jugendamt über meine Ex per Mail dazu auffordert ? Ich möchte es vermeiden, dass mein eventuell zu den Akten gelegter Fall wieder ins Visier gerät ("ach stimmt, den gabs ja auch noch"). Andererseits natürlich weitestgehend alles tun um eine Klage zu vermeiden um Schuldenfrei zu bleiben" was ist bessere strategie ?
Zitieren
#7
@HansDampf:

Das sind alles, sorry, ungelegte Eier die Du hier brütest. Die durchschimmernde Angst, dass da etwas kommen "könnte" kann Dir hier niemand nehmen. Vielleicht ist die Perspektive, sich mit möglichen Schulden irgendwie arrangieren zu können, langfristig die entspanntere Variante.
Das DIJUF hat bezüglich China immer mal wieder publiziert, Kongresse veranstaltet usw.
Auf der anderen Seite jammern die Rechtspfleger in Ihrem Forum darüber, dass im asiatischen Ausland diesbezüglich recht wenig funktioniert. Theorie und Praxis liegen anscheinend weit auseinander.
Zitieren
#8
@Bodenseebursche

das sagen mir Freunde im Umfeld auch immer, auch in Bezug auf andere Dinge. Vieleicht solte ich wirklich erst mal alles auf mich zukommen lassen und bis dahin weiterverfahren wie bisher.
Zitieren
#9
Hi, ich wollte mich auch mal zu Wort melden zu dem Thema, also zumindest was Auffindbarkeit angeht, so benötigt die Dame oder das Amt deinen Chinesischen Namen, solange dieser nicht bekannt ist, ist es sehr schwer jemanden in China zu finden. Wenn man deinen Arbeitgeber kennt + Stadt dann ist das etwas anderes und durchaus machbar.

Ich für meinen Teil habe weder Land noch Stadt noch Arbeitgeber preisgegeben. So dass es schwer wird mich zu finden. Post habe ich also nie erhalten und wird auch nicht ankommen. Jedoch sobald man bei der Botschaft einen neuen Reisepass oder andere Spaesse macht haben sie ja deine Telefonnummer und auch deine Adresse, dann kann schnell was kommen.

Es sei jedoch angemerkt, dass in China ueberall Kameras sind und man staendig überwacht wird. Das Land selbst weiß sehr wohl wo du bist und was du machst und könnte, wenn man sich nicht wohl verhält, schnell mal ne Mitteilung machen Big Grin.

Weiterhin zur Bank, mag sein, dass die Daten and Deutschland weitergeben, aber, in China wird immer falsch eingetragen... Am besten ist es, wenn du deinen Namen geaendert hast, z. Bsp. wegen Heirat, dann schreiben die als Namen in deinen Bank account: Lilou MüllergebMeier, wird schwer das zuzuordnen.

Aber alles wird heißer gekocht als gegessen, du bist eh ein Mangelfall und dann auch noch in China den Aufwand machen, wo du doch etwas bezahlst, die werden stillhalten bis du entweder einen neuen Pass oder sonstiges brauchst.

Also relax, genieße das Leben und arbeite an deiner Karriere.

P.s. gib deiner Ex nicht zu viele Informationen Big Grin
Zitieren
#10
Irgendwann ist auch das Kind volljährig, die Zecke Jugendamt fällt ab, die Privilegierung endet.

Ich würde mich in deiner Situation zwar nicht verrückt machen, aber einen Aufenthaltsort zu verbergen ist immer wichtig. Es gibt nicht nur die Gegenwart, sondern auch die Zukunft. Da sind zwei Trends auszumachen, anzapfen der immer umfangreicheren, aktuellern und verifizierbaren Datensammlungen privater Firmen. Und dann die Ausweitung internationaler Abkommen, meist mit dem Rammbockargument Terrorismus und Geldwäsche. Vor zehn Jahren konnte sich noch keiner vorstellen, dass alle Banken ihre Anleger automatisch ans Heimatland melden, heute fast vollendete Tatsache, die immer weiter ausgebaut und perfektioniert wird.
Zitieren
#11
Alle Banken?....das wage ich zu bezweifeln!
Es gibt allein auf den Philippinen tausende keine Banken, die es nur in den Dörfern gibt, die melden sicherlich gar nichts.
Ich denke ähnliche Banken gibt es in vielen anderen Ländern auch.
Zitieren
#12
Die Philippinen waren schon auf der schwarzen Liste der Staaten, die Geldwäsche ermöglichen. Das hat sie herabgestuft, das wollten sie dann doch nicht, deshalb haben dort eine Menge Reformen angefangen. Und nicht vergessen: Die Gegenwart mag noch klar erscheinen, der kluge Unterhaltspflichtige plant aber für die Zukunft.

Vor zehn Jahren hätte man noch jeden ausgelacht, der automatische Auskünfte aus Bananenstaaten vorausgesagt hätte.
Zitieren
#13
Eine theoretische Frage: Würde es für Hans Dampf Sinn machen vorzugeben auf die Philippen oder nach Malaysia ausgewandert zu, damit sie primär dort suchen und China erstmal vergessen? Oder ist der Trick zu naiv?
Zitieren
#14
Das ist die gute alte Fussarbeit, die wirkungsvoll ist und bleibt. Natürlich darf man dann nicht über die Datensammlungen Dritter rückgemeldet werden können.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Frage zum Jugendamt Vater 8 8.860 23-07-2009, 00:45
Letzter Beitrag: Vater

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste