Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Auswanderer Frage zum Jugendamt Unterhaltsvorsschuss
#1
Hallo,

vielen Dank erst mal an die Menschen die sich die Zeit nehmen zu helfen mit ihren Antworten.

Situation:
1) Ich (Kindesvater) bin seit Jahren aus Deutschland ausgewandert und abgemeldet, lebe in China
2) Es besteht keine Unterhaltstitulierung
3) Jugendamt hatte vor dem Jahr 2017 bereits die vollen 72 Monate Unterhaltsvorschuss gezahlt, nach Ablauf dieser wurde mir bestätigt, dass ich nix zu erstatten habe (hatte immer Einkommensnachweise gesendet)
4) Verdiene als Sprachlehrer in China ca. 50 € über Selbstbehalt nach DD Tabelle (in Euro umgerechnet)
5) Überweise der Kindesmutter diese 50 € monatlich seit Ablauf des Unterhaltsvorschusses
6) da 2017 Unterhaltsvorschuss 72 Monate Begrenzung aufgehoben wurde hat Kindesmutter erneut Unterhaltvorschuss beantragt im August 2017, meine Einkommensnachweise habe ich wieder beigefügt bei der Beantragung (englishsprachiger Arbeitsvertrag)
7) Im Januar diesen Jahres musste ich kurz (für 1 Monat) einen deutschen Wohnsitz anmelden um erneut ein 3 jähriges Arbeitsvisum zu beantragen bei der chinesischen Botschaft in Deutschland zu beantragen.
8) Während dieser 2 Monate erhielt ich das Standardschreiben des Jugendamtes, dass Unterhaltsvorschuss bewilligt wurde und der Leiosungsanspruch auf das Jugendamt übergegangen ist. Zudem stand darin, dass die 50€ berücksichtigt wurden. Anonsten nichts weiter, keine Aufforderung zur Titulierung und/oder, dass ich mehr zahlen müsste oder mir einen anderen Job suchen müsste.
9) Ende Februar habe ich die Wohnung wieder abgemeldet, nachdem ich mein 3 Jahres Visum erhielt und bin jetzt wieder in China und arbeite eben wieder wie vorher bei besagter Sprachschule und zahle eben meine monatlichen 50 € an die Kindesmutter.
10) Für die Kindesmutter bin ich per E-Mail erreichbar (worüber ich ihr auch meine Unterlagen gab für den Antrag)
11) eine Postanschrift in Deutschland existiert nicht und niemand kennt meine Postanschrift in China

Meine Sorge / Meine Fragen(n) 

1) Mit meinen Abschluss (den das Jugendamt kennt) könnte ich in Deutschland sicherlich mehr verdienen und wahrscheinlich den vollen Unterhalt zahlen. Ausgewandert bin ich allerdings nicht des Unterhaltes wegen, sondern weil mir Deutschland einfach nicht passt (zahllose Gründe). - Kann das Jugendamt mir per erhöhter Erwerbsobliegenheit fiktives Einkommen aufbrummen nach dem Motto "Sie könnten ja nach Deutschland zurückkommen und hier mehr verdienen" und das titulieren lassen ? 
2) Falls ja, als wie wahrscheinlich schätzt Ihr das ein ? 
3) Ist es problematisch, dass ich keine Postanschrift in Deutschland habe oder richtet sich das Jugendamt dann einfach an die Mutter in dem Wissen, dass sie mich erreichen kann (zB für etwaige Einkommensnachweisaufforderungen)

Hintergrund:
Ich bin sehr gern bereit meinen Unterhalt zu zahlen insoweit es mein Einkommen zulässt, ich zahle eben genau das was ich über Selbstbehalt habe momentan und sollte ich irgendwann mal mehr verdienen eben auch entsprechend der Düsseldorfer Tabelle. Aber extra zurückzugehen dafür nach Deutschland, da ist mir meine Gesundheit zu schade dafür. Natürlich könnte ich mich im Ernstfall auch stur stellen, da mein Hauptkonto bei einer nicht Europäischen Bank ist. Ich möchte mir allerdings die Option gern offenhalten nach Deutschland zurückzukehren zu können ohne da einen Riesensack Schulden zu haben. Momentan bin ich ja noch Schuldenfrei und das wäre schön wenn das auch so bleiben könnte.

In Bezug auf diese Gedanken, sollte ich meine Strategie ändern oder irgend etwas anders machen ?

Vielen Dank noch ein mal an das Forum

Mit freundlichen Grüßen
Hans Dampf in allen Gassen
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Auswanderer Frage zum Jugendamt Unterhaltsvorsschuss - von Hans Dampf - 23-07-2018, 01:41
RE: Auswanderer Frage zum Jugendamt Unterhaltsvorsschuss - von Mercedes_AMG - 23-07-2018, 23:47

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Frage zum Jugendamt Vater 8 9.113 23-07-2009, 00:45
Letzter Beitrag: Vater

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste