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Unterhaltsminimierende Gestaltung vor Trennung
#5
Schlimmstenfalls wirst du zu fettem Unterhalt verurteilt, gefunden und gepfändet bis nichts mehr da ist. Bestenfalls wirst du nicht gefunden und behälst, was du hast.
Dass es einen europäischen Vollstreckungstitel gibt, Banken alle Finanzdaten zehn Jahre aufbewahren und ausländische Kontoinhaber automatisiert an ihr Heimatland melden, weiss du?

Lange Ehe ist ganz schlecht. Dafür wurde extra § 1578b BGB angepasst und blitzschnell wird eine Herabsetzung oder Begrenzung des Unterhalt unbillig. Ausserdem ist deine Rente Dank ausgiebigem Versorgungsausgleich heftig zusammengeschrumpelt. Da kommst du ohne drastische Massnahmen nicht heraus.

Die Hauptfehler sind schon passiert. Du hast zugesehen, wie das faule Stück auf deine Kosten gammelt und geniesst. Dass das ohne Verhaltensänderung oder durch Fortsetzung der Verhältmnisse zu immer verfestigteren Unterhaltspflichten deinerseits führt, dürfte dir klar gewesen sein, aber wie die meisten Männer schiebt man die unangenehmen Konsequenzen eines Beginns der Einleitung der Trennung lieber vor sich her. Jetzt wird es noch mühsamer.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltsminimierende Gestaltung vor Trennung - von p__ - 05-08-2018, 12:19
RE: Unterhaltsminimierende Gestaltung vor Trennung - von Mercedes_AMG - 05-08-2018, 15:55

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