04-09-2018, 10:35
(04-09-2018, 09:07)Runter!Halt!Vor!Schuss! schrieb: Trotzdem werde ich wohl Unterhalt zahlen.
Tust du ja schon. Du sagst, du zahlst die Schulverpflegung allein, drei Urlaube im Jahr, ein Gros der Kosten für neue Kleidung, den Sportunterricht. Wenn das Jobcenter Unterhalt will, kannst du z.B. die Kosten neu etikettieren, die du sowieso schon allein zahlst.
Für die Berechnung von Kindesunterhalt im Wechselmodell gibt es unterschiedliche Systeme, die Juristen versuchen es möglicht kompliziert und hoch zu machen, um viel Aufwand und Streitwert herauszuschlagen. Wie das zuständige Jobcenter berechnet, kann man nicht beurteilen, da die Berechnung noch gar nicht vorliegt. Sie werden natürlich auch das Maximum herausholen wollen, reg dich also nicht auf wenn du die Rechnung zum ersten Mal siehst.
Wie siehts denn bei der gesteigerten Erwerbsobliegenheit der Mutter aus? Pflichtige Väter, die freiberuflich künstlerisch tätig sind damit nicht mal 500 EUR im Monat verdienen, werden ganz brutal mit Aurbeitsaufforderungen, Schuldenberg und Gefängnisdrohungen (§170 StGB) aus dem Gerichtssaal getreten, es folgt die Rechnung fürs verlorerne Verfahren.