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Konkrete Berechnung Unterhalt bei Wochenmodell
#16
Ich würde auch erst mal die Forderung des JC abwarten. Und nicht vorher versuchen, irgendetwas "neu zu gestalten". Ich vermute, dass das JC weder vom klassischen Wechselmodell/Doppelresidenzmodell eine Ahnung hat, noch von den haarsträubenden Berechnungsmethoden der OLGs bezogen auf die Doppelresidenz.

Sehr gut ist, dass das Kind bei Dir gemeldet ist. Auch das wird die verwirren. Ich vermute ebenfalls, dass die Forderung des JC "falsch" sein wird. Man versucht zu bekommen, was möglich ist. Es wäre daher spannend zu erfahren, auf welche Rechtsgrundlage sie sich in dem kommenden Bescheid/Forderung beziehen. Mit Sicherheit stiftest Du dann Verwirrung und machst ihnen Arbeit, wenn es zu einem gut begründeten Widerspruch von Dir kommt.

Ich glaube, dass man jetzt viel mehr noch nicht sagen kann. Das Schlimmste wäre, wenn es zu einem Verfahren kommt. Am Ende musst du dann vielleicht noch um das Bestehen des Wechselmodells kämpfen. Denn ich habe immer bedenken, dass die Mutter einen finanziellen Vorteil darin sehen könnte, im Zweifel das Wechselmodell versuchen zu kippen. (Aber das kann ich nicht einschätzen und hängt stark von Eurem Verhältnis zueinander ab).

Ich bin gespannt, wie es weiter geht.
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RE: Konkrete Berechnung Unterhalt bei Wochenmodell - von Nappo - 05-09-2018, 17:07

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