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Vollstreckungsklausel Unterhaltsvorschuss
#1
Hallo Gemeinde,

kann mir irgendjemand sagen ob die Vollstreckungsklausel (Übergangsleitung, Unterhaltsvorschuss) auf der Unterhaltstitel/Urkunde vermerkt wird ?

Hat jemand schon so eine Eintragung auf der Urkunde ?

Lg

A
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#2
Auf meiner Urkunde nicht.
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#3
@ Nappo

Der Titel wird ja umgeschrieben auf den jeweiligen Rechtsnachfolger...z.B. Es gibt einen Unterhaltstitel...nach Ablauf Unterhaltsvorschuss muss der Titel ja auf das Kind umgeschrieben werden...oder umgekehrt !

Auf meinem Titel ist aber keine Umschreibung vermerkt...und bei mir ist der Unterhaltsvorschuss (ca.10.000 Euro) weder geltend gemacht wurden noch kam es zu einer Überprüfung durch die Unterhaltsvorschusskasse im laufe der letzten 5 Jahre.

Deswegen hat mich ja interessiert ob andere so einen Forderungsübergang haben.
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#4
Kann ich Dir nicht sagen....

Aber mir fällt auf, dass Du schreibst, man habe sich im Laufe der letzten fünf Jahre nicht gemeldet. Kenntnis über die Zahlung des UV hast Du ja.
So kommt hier zumindest die regelmäßige Verjährung von drei Jahren in Betracht.

So dürfte mit Ablauf des 31.12.18 der gezahlte UV bis einschl. des Jahres 2015 verjährt sein. Sollte da jemand kommen...
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#5
@Nappo

Verwechselst Du nicht was ? Die verjährung ist doch bei Titulierten Unterhalt bis zum 18 Lebensjahr gehemmt. Nur die Verwirkung kann zum Zuge kommen.

Allerdings handelt es sich ja um Unterhaltsvorschuss...da könntest Du evtl. recht haben.
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