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[split] JA lehnt befristeten Unterhaltstitel ab
#1
Ein freundliches "Hallo" von einem Leidensgenossen erstmal in die Runde.
Also, ich machs mal kurz: Ich habe da voll die Arschkarte gezogen, also unbefristeter dynamischer Titel (seit 1.1.2008, 100 %; 2 Kinder, 7 u. 12 Jahre). Habe eure Seite halt zu spät gefunden, und war zu dem Zeitpunkt auch noch in dem Glauben in einem Rechtsstaat zu leben.
Das mit der fehlenden Frist war mir schon aufgefallen. Der Onkel von der Urkundenstelle hat mir dann erklärt, er könne nicht befristen, weil kein Feld dafür vorgesehen ist. Und ich Vollidiot habs dann doch unterschrieben.
Nun mal ne Frage: Der hat mich ja vorsätzlich falsch informiert. Wo und wie kann ich mich über den deshalb beschweren ? Wird zwar am ende nichts bringen, ich hätte aber trotzdem noch gern etwas Spaß mit dem "Herrn"

Und noch ne Frage: Wenn ich alles richtig gelesen habe, müß ich ja dann bei Volljährigkeit gegen meine Kinder auf Abänderung klagen. richtig ?

Gruß, Gemsbock
Ach wie unbegreiflich hohl, ist der Begriff vom Kindeswohl
(zitat eines 14-jährigen, aus dem Buch "Du bist MEIN Kind" von Jürgen Rudolf)
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#2
Versuchen kannst du es, dich zu beschweren und eine Änderung zu verlangen. Immerhin wurdest du getäuscht. Zeugen hattest du natürlich auch keinen dabei?

Die Titel gelten schrankenlos. Jeder Änderung bedarf der Zustimmung der Unterhaltsberechtigten oder einer gerichtlichen Entscheidung. Bald herrscht dafür auch Anwaltszwang, neu hineingeschmuggelt von Zypries im Rahmen der FGG-Reform.
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#3
Danke p, das ging ja schnell

Wo wende ich mich da als erstes hin ? Kann ich das alleine, oder brauch ich nen Anwalt ?
Auf eine Änderung mache ich mich mir eigentlich keine hoffnungen. Mein erster Schritt wäre, die Urkundenstelle aufzusuchen und den "Herrn" auf seine vorsätzliche Fehlinformation aufmerksam zu machen. Und auf die Folgen für ihn und die Vater-Kind-Beziehung. Denn es kann ja nicht zum Wohle des Kindes sein, wenn der eigene Vater pünktlich zum 18. _Geburtstag seine Kinder verklagen muß. Also ich suche erstmal das Gespräch mit diesem A...., würde da aber gern etwas rechtssicherer auftreten als damals beim unterschreiben
Nö, Zeugen hatte ich damals keine, er wird aber bei unserem nächsten Zusammentreffen auch keine haben. Also kann ich ihm beruhigt sagen, was ich von solchen "Menschen" halte

Gruß
Gemsbock
Ach wie unbegreiflich hohl, ist der Begriff vom Kindeswohl
(zitat eines 14-jährigen, aus dem Buch "Du bist MEIN Kind" von Jürgen Rudolf)
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#4
Also zunächst einmal - von klagen MUSS kann keine Rede sein. Wenn der Nachwuchs mit dem Erzeuger eine normale Beziehung pflegt, wird er den Titel freiwillig aushändigen.
Dann: Die Energie in eine Beschwerde reinzustecken kannst Du Dir schenken. Es wird niemanden interessieren und es wird nichts ändern. Die Zeit da rein investieren lohnt nicht, geh statt dessen lieber einmal gut essen.

im Übrigen - ich splitte den Thread aus sinnhaftigen Gründen.
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#5
Beschweren würde ich mich schon. Natürlich bringt das keine Änderung in der Sache. Aber eine Fachaufsichtsbeschwerde (kostet dich nur ein Blatt Papier) muss beantwortet werden, das kostet "das Amt" Zeit, haben sie nicht gerne. Die falschen Aussagen der Urkundsperson sind ihr sehr wohl bewusst gewesen, in ihrer Eigenschaft als Notar hat sie damit Dienstpflichten verletzt. Pflicht einer Urkundsperson ist es, zu titulieren was der Unterhaltspflichtige titulieren möchte. Sie ist kein Beistand! Die fehlende Begrenzung kann einen Vermögensschaden für den Pflichtigen haben. Somit ist der Tatbestand eines Betruges erfüllt. Blöderweise nicht gerichtsfest nachweisbar. Das kann man neben einer Fachaufsichtsbeschwerde zusätzlich herumerzählen und anbringen. Schon, um es sich von der Seele zu reden.

Ich habe andere dienstliche Verfehlungen immer in Kommentaren und Leserbriefen der Lokalzeitung zu passenden Artikeln angebracht, lapidar aber treffend formuliert. Wie ich von meinen Jugendamts-Maulwürfen weiss, wurde das im Jugendamt genau wahrgenommen. Negative Öffentlichkeit passt ihnen überhaupt nicht.
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#6
(30-04-2009, 08:27)vorsichtiger schrieb: Also zunächst einmal - von klagen MUSS kann keine Rede sein. Wenn der Nachwuchs mit dem Erzeuger eine normale Beziehung pflegt, wird er den Titel freiwillig aushändigen.

Wenn Nachwuchs, Erzeuger UND Austrägerin trotz Trennung einen normalen Umgang pflegen, der übrigens auch hin und wieder mal von Konflikten überschattet sein kann, dann ist ein Titel völlig unnötig.

Ein Title ist doch nur dazu da, dass Big Brother, bzw. Big Sister es leichter hat einzugreifen, wenn die Austrägerin angeheult kommt und ihren Konflikt nicht mehr selbst mit dem Erzeuger lösen kann, bzw. wenn der Erzeuger sich nicht an notwendige Absprachen hält.

Und sobald Rechtsanwalt, ARGE oder JA mitmischen, werden einem die Titel förmlich aufgedrängt.

Mein Kind ist 7, und es liegen konfliktreiche 7 Jahre hinter mir, die übrigens genauso konfliktbehaftet gewesen wären, wenn wir zusammengelebt hätten. Trotzdem gibt es keinen Titel, sondern Absprachen, die bisher immer eingehalten wurden.
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#7
zugegeben... es war meine persönlich Sichtweise - und für sowas habe ich eben keine Zeit.
Und auch keine Ambitionen mich mit solchen Personen auseinanderzusetzen, deren geistige Kapazitäten ich geringer als bei einer Amöbe einstufe.

Wer die Zeit hat und sich den Spaß gönnen kann und will, soll das natürlich tun.
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#8
(30-04-2009, 11:37)vorsichtiger schrieb: zugegeben... es war meine persönlich Sichtweise - und für sowas habe ich eben keine Zeit.

Es ist keine Pflicht, sich zu beschweren. Oft tut es auch der eigenen Psyche gut, so etwas niederzuschreiben und wenn man es schon aufschreibt, kann man es auch anbringen :-)
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#9
p schrieb:Jugendamts-Maulwürfe
Ich würde im JA auch gerne mal Mäuschen spielen.
Mich würde sehr interessieren, wie sich JA-Mitarbeiter zu ihrer Arbeit motivieren.

(30-04-2009, 11:37)vorsichtiger schrieb: … deren geistige Kapazitäten ich geringer als bei einer Amöbe einstufe …
Musste das sein?
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#10
(30-04-2009, 11:52)Mus Lim schrieb:
(30-04-2009, 11:37)vorsichtiger schrieb: … deren geistige Kapazitäten ich geringer als bei einer Amöbe einstufe …
Musste das sein?

yepp. Oder kennst Du einen intelligenten Jugendamtsbeistand?
Ich nicht.

Sorry. nun ergehe ich mich auch in off-topics. Diente der Klarstellung, dass ich keinen hier im Forum als unteramöbisch titulierte...
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#11
(30-04-2009, 08:27)vorsichtiger schrieb: Also zunächst einmal - von klagen MUSS kann keine Rede sein. Wenn der Nachwuchs mit dem Erzeuger eine normale Beziehung pflegt, wird er den Titel freiwillig aushändigen.

Im Moment ist es ja auch noch so, mit der Beziehung. Nur gehen bei meiner Tochter bis dahin noch 11 lange Jahre ins Land, und davon lebt ihr die Mutter ca 9 Jahre ihre "das steht mir schließlich zu"-Mentalität vor. Und wer weiss, ob mir die zwei restlichen Jahre noch bleiben ? Es schreiben ja hier einige Väter, die erfolglos um jede Sekunde mit ihren Kindern kämpfen. Und bei mir ist aus einem "du kannst die Kinder jederzeit sehen" schonmal ein "du kriegst die Kinder nur noch zu den regulären Umgangszeiten" geworden. Also Tendenz klar erkennbar.
Mir geht s aber jetzt eigentlich nur darum, was ich dem Urkundenheini erzähle. Und da hätte ich gern mal den Grund für seine Verweigerung gehört. Daß er die möglichen Folgen nicht kennt, kann ich mir nicht so richtig vorstellen. Mir fällt da eigentlich nur einer ein: der finale Totestoß einer Vater-Kind-Beziehung.

(30-04-2009, 11:16)p schrieb: Beschweren würde ich mich schon. Natürlich bringt das keine Änderung in der Sache. Aber eine Fachaufsichtsbeschwerde (kostet dich nur ein Blatt Papier) muss beantwortet werden, das kostet "das Amt" Zeit, haben sie nicht gerne. Die falschen Aussagen der Urkundsperson sind ihr sehr wohl bewusst gewesen, in ihrer Eigenschaft als Notar hat sie damit Dienstpflichten verletzt. Pflicht einer Urkundsperson ist es, zu titulieren was der Unterhaltspflichtige titulieren möchte. Sie ist kein Beistand! Die fehlende Begrenzung kann einen Vermögensschaden für den Pflichtigen haben. Somit ist der Tatbestand eines Betruges erfüllt. Blöderweise nicht gerichtsfest nachweisbar. Das kann man neben einer Fachaufsichtsbeschwerde zusätzlich herumerzählen und anbringen. Schon, um es sich von der Seele zu reden.

Ich habe andere dienstliche Verfehlungen immer in Kommentaren und Leserbriefen der Lokalzeitung zu passenden Artikeln angebracht, lapidar aber treffend formuliert. Wie ich von meinen Jugendamts-Maulwürfen weiss, wurde das im Jugendamt genau wahrgenommen. Negative Öffentlichkeit passt ihnen überhaupt nicht.
Das die dort nicht so gerne schreiben, habe ich auch schon gemerkt. Das hat mich eigentlich erst auf die Idee mit der Beschwerde gebracht Big Grin

(30-04-2009, 11:35)MitGlied schrieb: Wenn Nachwuchs, Erzeuger UND Austrägerin trotz Trennung einen normalen Umgang pflegen, der übrigens auch hin und wieder mal von Konflikten überschattet sein kann, dann ist ein Titel völlig unnötig.

Mein Kind ist 7, und es liegen konfliktreiche 7 Jahre hinter mir, die übrigens genauso konfliktbehaftet gewesen wären, wenn wir zusammengelebt hätten. Trotzdem gibt es keinen Titel, sondern Absprachen, die bisher immer eingehalten wurden.
Die Idee hatte ich ursprünglich auch. Nur hatte eben die Besitzerin eine Beistandschaft beantragt, bevor ich bis drei zählen konnte.
Ach wie unbegreiflich hohl, ist der Begriff vom Kindeswohl
(zitat eines 14-jährigen, aus dem Buch "Du bist MEIN Kind" von Jürgen Rudolf)
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#12
Ich hatte die Idee auch, doch dann kam die Beistandschaft.
Leute ich hab Kopfschmerzen. Mich macht das alles fertig.
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