29-04-2009, 23:36
Versuchen kannst du es, dich zu beschweren und eine Änderung zu verlangen. Immerhin wurdest du getäuscht. Zeugen hattest du natürlich auch keinen dabei?
Die Titel gelten schrankenlos. Jeder Änderung bedarf der Zustimmung der Unterhaltsberechtigten oder einer gerichtlichen Entscheidung. Bald herrscht dafür auch Anwaltszwang, neu hineingeschmuggelt von Zypries im Rahmen der FGG-Reform.
Die Titel gelten schrankenlos. Jeder Änderung bedarf der Zustimmung der Unterhaltsberechtigten oder einer gerichtlichen Entscheidung. Bald herrscht dafür auch Anwaltszwang, neu hineingeschmuggelt von Zypries im Rahmen der FGG-Reform.