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Unterhalt trotz neuer Partnerschaft und Arbeit
#5
Ach, der Autor dort ist einfach unfähig.
In der Pressemitteilung steht ganz klar, dass die Mutter nicht für Kind Unterhalt forderte, sondern für sich den Betreuungsunterhalt.
Obwohl sie Vollzeit arbeiten geht, verdient sie nicht gleiches Gehalt wie vor der Geburt. Dies soll der Vater weiterhin auch nach dem dritten Lebensjahr auffüllen. Was ihm nicht passt und klagt. Zudem wohnt sie mit neuem Partner zusammen.

Das Urteil wurde zum BGH zugelassen. Bin gespannt, was dabei raus kommt.
Man sollte doch meinen, wenn jemand mit Kind Vollzeit arbeiten geht und einen neuen Partner hat, mit diesem fest zusammen lebt, dann wäre der Ex mal langsam raus und nur noch finanziell für das Kind verantwortlich.
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RE: Unterhalt trotz neuer Partnerschaft und Arbeit - von HeinrichH - 24-05-2019, 11:59

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