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Zugewinnausgleich vor der Ehe
#1
Hallo zusammen,

folgende Situation:

vor der Ehe meine Eigentumswohnung verkauft mit 40000€ Gewinn für den Hauskauf.
Vor der Ehe jeweils von beiden Schwiegereltern 20000€ geschenkt bekommen für den Hausumbau.
Vor der Ehe Haus gekauft. 

Das ganze wurde komplett in ein Haus gesteckt für den Kauf und Umbau. Geld war also am Tag 
der Eheschließung komplett im Haus. Finanzierung und Grundbucheintrag jeweils 50/50.
Das Objekt  soll jetzt  Verkauf werden.
Das Haus hat jetzt ein deutlichen höheren wert als vor dem Kauf. Also ein Gewinn nach Abzug der Restschuld von 120000.

Wir sind im Trennungsjahr und bis JETZT beim Mediator. 
Jetzt meine Frage:

Über den Mediator und einen zusätzlichen Anwalt wurde mir mitgeteilt das die noch Ehefrau  rein rechtlich auf den Zugewinn also ca. 60000 bestehen kann, weil es keine Ehevertrag gibt.
Mein Kapital was ich vor der Ehe ins Haus gesteckt habe ist futsch   Confused .

Wie seht ihr das welche Erfahrungen habt ihr ? 

Besten Gruß
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#2
Ups, da bist Du reingerutscht.

Es ist tatsächlich so, dass Ihr am Tag der Eheschließung in Bezug auf das Haus das gleiche Vermögen gehabt habt: jeder die Hälfte des damaligen Wertes abzüglich Kredit.

Zum Trennungszeitpunkt habt Ihr jetzt jeder eine Hälfte vom Haus abzüglich der noch bestehenden Schulden.

In Bezug auf den Zugewinn eine eindeutige Sache: Deine Ex hat Recht. Sorry
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#3
Hallo,
dann kann ich nur noch auf eine erfolgreiche Mediation hoffen und sie mir was entgegenkommt.
Ich weiß ....absolute Wunschvorstellung.
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#4
Moment noch, wie war das mit dem Geld der Schwiegereltern genau? Wer hat da jeweils von wem wieviel bekommen?
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#5
Hello,
meine Eltern und ihre Eltern haben jeweils ca. 20000 uns geschenkt .

Gruß
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#6
Wenn du freiwillig 50:50 finanzierst und den Grundbucheintrag erstellst, obwohl du 40000 (der Gewinn aus dem Verkauf deiner Eigentumswohnung) mehr reingebuttert hast wie sie, dann stehst du jetzt leider genau dort, wo du dich freiwillig hingestellt hast. Du hättest dir z.B. für den finanziellen Mehreinsatz einen höheren Anteil der Immobilie nehmen müssen.
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#7
Einen Hinweis noch: wenn das Haus innerhalb der Spekulationsfrist (innerhalb zehn Jahren) verkauft wird, ist der Wertzuwachs steuerpflichtig!

Also aufpassen, dass Du nicht der Exe Geld auszahlst und nachher die Einkommenssteuer-Nachforderung des Finanzamtes alleine stemmen darfst.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
(18-07-2019, 17:06)Austriake schrieb: Also aufpassen, dass Du nicht der Exe Geld auszahlst und nachher die Einkommenssteuer-Nachforderung des Finanzamtes alleine stemmen darfst.

Jeder der Eigentümer bekommt da einen eigenen Bescheid.
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#9
(18-07-2019, 17:06)Austriake schrieb: Einen Hinweis noch: wenn das Haus innerhalb der Spekulationsfrist (innerhalb zehn Jahren) verkauft wird, ist der Wertzuwachs steuerpflichtig!

Also aufpassen, dass Du nicht der Exe Geld auszahlst und nachher die Einkommenssteuer-Nachforderung des Finanzamtes alleine stemmen darfst.

Wenn er, so wie ich das aus dem Eingangsposting herauslese, das Haus selbst genutzt hat, dann gilt längstens eine Spekulationsfrist von 3 Jahren für den steuerfreien Verkauf, die im Idealfall auf ein Jahr und 2 Tage verkürzt werden kann (z.B. Beginn Selbstnutzung 31.12.2016, Ende Selbstnutzung 01.01.2018). Es wird lediglich ein zusammenhängender Zeitraum der ausschließlichen Selbstnutzung der sich über drei Kalenderjahre erstreckt gefordert.

Noch ein Hinweis für eine gemeine Falle beim Verkauf innerhalb der Spekufrist: Bemessungsgrundlage ist nicht nur die Differenz aus Verkaufs- und Kaufpreis, es werden auch die während der Nutzung gewährten AfA-Beträge hinzuaddiert. Hier am Beispiel einer vermieteten Immobilie:

Verkaufspreis – Anschaffungskosten – Verkaufsaufwendungen + Summe Abschreibungen = steuerpflichtiger Gewinn
 
Wie werden die einzelnen Werte ermittelt?
 
Verkaufspreis laut erzieltem Preis
 
Anschaffungskosten = Kaufpreis plus Kaufnebenkosten (Makler etc.)
Verkaufsaufwendungen: Makler, Anzeigen, Besichtigungsfahrten etc.
 
Abschreibungen, Summe Jahres-Afa seit steuerlicher Berücksichtigung bis zum Verkauf, maßgeblich ist Datum des Nutzen-Lasten-Übergangs, weil dann die Vermietung endete.
 
Wie wird die Haltedauer berechnet?
Datum notarieller Verkaufsvertrag – Datum notarieller Kaufvertrag
wenn größer als 10 Jahre und ein Tag, dann keine steuerliche Berücksichtigung mehr. FALLBEILPRINZIP
 
Verkauf vor 10 Jahren, dann auch ggf. Verlust (negativer Gewinn)  möglich.
ACHTUNG: Spekulationsverluste sind nur mit Spekukationsgewinnen aus steuerpflichtigen Immobilienveräußerungen verrechenbar!
 
(§ 23 Einkommenssteuergesetz)
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#10
(17-07-2019, 20:41)p__ schrieb: Wenn du freiwillig 50:50 finanzierst und den Grundbucheintrag erstellst, obwohl du 40000 (der Gewinn aus dem Verkauf deiner Eigentumswohnung) mehr reingebuttert hast wie sie, dann stehst du jetzt leider genau dort, wo du dich freiwillig hingestellt hast. Du hättest dir z.B. für den finanziellen Mehreinsatz einen höheren Anteil der Immobilie nehmen müssen.

Hello, das heißt ich habe Pech gehabt....Schon heftig !

Besten Dank .

Gruß
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#11
Leider nichts dran zu ändern. In die Immobilie viel Geld zu stecken, der Dame aber das halbe Eigentum zu verehren, ist nicht rückabwickelbar. Du solltest das als teures Lehrgeld betrachten. Du hast dafür einen Intelligenz und Lebensklugheitsschub bekommen, solche Fehler in Zukunft zu vermeiden.

Ein kleiner Hoffnungsschimmer liegt noch im Wörtchen "Billigkeit". Lass den Anwalt versuchen, noch etwas beim Zugewinnausgleich zu drehen mit der Argumentation, eine Berechnung nur nach Zahlen würde ein grob unbilliges Ergebnis ergeben, weil du sehr viel mehr Geld in die Immobilie gesteckt hast. Es gibt eine sehr geringe Chance, § 1381 BGB ist aber keine Öffnungklausel sondern hat Ausnahmecharakter. Hoffnung kann ich dir da keine machen.
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#12
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Da stellt sich mir halt die Frage ob die Anwaltskosten und wahrscheinlich ein
„Kampf“ bis zum OLG nicht alles an Geld was ich mehr bekomme auffressen!?
Wie gesagt im Moment noch beim Mediator....

Gruß
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#13
Das sollte kein Rat sein, das bis zum OLG zu verfolgen. Aber ein entsprechender Satz in den sowieso gestellten Anträgen kann nicht schaden und kostet auch nichts extra. Oder du kannst es erwähnen, um Entgegenkommen in einem anderen Punkt zu fordern.
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#14
Ich weiß nicht ob ich das richtig verstanden habe?

Du hast dem Grunde nach die Immobilie vor Ehe überwiegend aus deinen Mitteln finanziert. Die „bessere“ Hälfte bekam trotz dessen 50% Grundvermögen vermacht.

Ein Angriffspunkt wäre, diese Übertragung von Grundvermögen als Schenkung anzusehen. Schenkungen welche darauf ausgelegt waren, man würde einen gemeinsamen Lebensweg bestreiten wollen sind des öfteren schon von Gerichten rückwirkend zur Rückzahlung ausgeurteilt wurden, da die Geschäftgrundlage, eben der Bund fürs Leben, mit Trennung weggefallen ist.

Ich sehe zwar wenig Chancen auf eine Lösung mittel solch einer Begründung, doch vielleicht hilft es, genau das in der Mediation anzusprechen. Sag: Hätte ich gewusst, dass die (geplante) Ehe nicht von Bestand sei, hätte ich diese Schenkung (50% Grundbuchübertragung) nie getätigt.
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#15
"Ein Angriffspunkt wäre, diese Übertragung von Grundvermögen als Schenkung anzusehen. Schenkungen welche darauf ausgelegt waren, man würde einen gemeinsamen Lebensweg bestreiten wollen...." 

Ja, es ging ja wohl weniger um den "gemeinsamen Lebensweg", sondern vor allem um ungehinderten Muschizugang, oder sehe ich das falsch? Ne, nur ein Spass. 

Aber das mit der Schenkung würde ich ins Spiel bringen, nur darauf rumreiten würde ich nicht, schon gar nicht mit gerichtlichen Schritten drohen oder auch nur davon reden. Was dich retten könnte: Das sie vor dem Moderator quasi nicht als Bereicherin dastehen möchte. Deshalb einen "Kompromissvorschlag" bringen: von den 40k wird jedem die Hälfte zugesprochen.
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#16
Hallo ,
vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Ich werde versuchen beim Mediator meine Bausparverträge aus dem Zugewinn
Zu lösen . Das ist dann ca. die Hälfte der 40k.

Ein richtiger Rechtsstreit macht mich arm und die Chance vor Gericht zu gewinnen
ist doch recht gering.
Der Rest verläuft ganz gut. Verzicht auf Ehegatten Unterhalt und die Regelung mit den
Kindern ist nach gemeinsame wünsche fixiert.
Läuft ja auch gerne anderes wenn ich mir die Beiträge hier durchlese.....

Gruß
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