18-05-2020, 16:12
Hallo
Meine Exe ist nach der Trennung vor einigen Jahren nach Deutschland zurück in ihre Heimat, ich bin in der Schweiz geblieben.
Nach 5 Jahren beidseitigen Ignorierens, hat sie in Deutschland die Scheidung eingereicht. Das Gericht fordert nun einen Rentenbescheid von mir und von der 2. bwz 3. Säule eine Leistungsberechnung nebst "Durchführbarkeitserklärung" meine Pensionskasse hat mir telefonisch vehement davon abgeraten ein solches Papier abzugeben, da die 2. und 3. Säule keine ausländische Gerichtsbarkeit akzeptiere.
Was passiert denn, wenn ich der Forderung einfach nicht nachkomme und diese Information verweigere?
Meine Exe ist nach der Trennung vor einigen Jahren nach Deutschland zurück in ihre Heimat, ich bin in der Schweiz geblieben.
Nach 5 Jahren beidseitigen Ignorierens, hat sie in Deutschland die Scheidung eingereicht. Das Gericht fordert nun einen Rentenbescheid von mir und von der 2. bwz 3. Säule eine Leistungsberechnung nebst "Durchführbarkeitserklärung" meine Pensionskasse hat mir telefonisch vehement davon abgeraten ein solches Papier abzugeben, da die 2. und 3. Säule keine ausländische Gerichtsbarkeit akzeptiere.
Was passiert denn, wenn ich der Forderung einfach nicht nachkomme und diese Information verweigere?