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Individueller Selbstbehalt bei Unterhaltspfändung
#3
(08-09-2020, 21:40)dd-man schrieb: Über welchen Weg kann ich den individuellen Selbstbehalt prüfen bzw. korrigieren lassen. Wer hat dazu fundiertes Wissen?

Dein Selbstbehalt ist Unterhaltsrecht, dafür ist das Familiengericht zuständig im Rahmen einer Abänderungsklage. Dies trifft aber offensichtlich nicht auf das zu, was du willst. Bei dir geht es um den Pfändungsfreibetrag. Das geht nach der Zivilprozessordung und für dessen Festlegung kannst du beim Vollstreckungsgericht etwas Neues beantragen.
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RE: Individueller Selbstbehalt bei Unterhaltspfändung - von p__ - 08-09-2020, 23:06

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