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Individueller Selbstbehalt bei Unterhaltspfändung
#13
Es gibt news: Es werden die Kontoauszüge der letzten 3 Monate sowie der Mietvertrag angefordert, um den pfandfreien Betrag überprüfen zu können. Das wundert mich ein wenig, da das alles ja nichts mit meinem Antrag zu tun hat - vermutlich ist das die Standard-Antwort, wenn sich jemand über seinen pfandfreien Betrag beschwert. Was ist davon zu halten?
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RE: Individueller Selbstbehalt bei Unterhaltspfändung - von dd-man - 08-10-2020, 13:53

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