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KU Pfändung durch Jobcenter / Arbeitsagentur Inkasso-Service Recklingen
#8
(11-12-2020, 13:48)Zahlesel_RUS schrieb:
(11-12-2020, 13:10)p__ schrieb:  Dann kann das Jobcenter nach belieben verlangen, klagen, machen.

Um fortzufahren sie brauchen doch Titeteilausfertigung wie UVK oder nicht?

Nö. Die können sich ihren Titel selber schreiben für die Beträge in der Höhe, die sie deiner Familie vorgestreckt haben.
§33 Absatz 1, Satz 4 SGB II. Wie hier schon erwähnt.

https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid193542

Du müsstest halt bestreiten, daß ein Anspruchsübergang stattgefunden hat, bzw. nicht in Höhe der Beträge, die
hier gefordert sind. Das der Lebensbedarf, Unterhalt der Kinder zu dem strittigen Zeitraum gedeckt war.
Das kann dann natürlich auf ein Verfahren vor dem Sozial-,Familien- oder Verwaltungsgericht
nach sich ziehen, um das zivilrechtliche Bestehen dieser Ansprüche zu klären. Das wird die Behörde dann
auch durchziehen, wenn Aussichten bestehen, daß du leistungsfähig warst.

§33 Absatz 2, Satz 2 und 3:

Der Übergang ist auch ausgeschlossen, soweit der Unterhaltsanspruch durch laufende Zahlung erfüllt wird. Der Anspruch geht nur über, soweit das Einkommen und Vermögen der unterhaltsverpflichteten Person das nach den §§ 11 bis 11 zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen übersteigt.

"... soweit das Einkommen und Vermögen der unterhaltsverpflichteten Person...." bedeutet, keiner soll soviel Unterhalt zahlen, daß er selber
hilfebedürftig nach dem SGBII/SGBXII wird.

Kleiner Tipp. Von einem Gericht oder Leistungsträger zugeschustertes fiktives Einkommen geht nicht als Anspruch auf den SGBII Träger über.
Az. 26 WF 87/15, OLG Köln v. 31.07.2015

https://www.erstberatung-familienrecht.d...suebergang

Deinen Einwand nehmen die zur Kenntnis, wollen aber erst darüber entscheiden, wenn du Einkommen und Vermögen offengelegt hast. Die Behörde hat einen Auskunftsanspruch.
Den kann man auch bestreiten, aber daß wäre wieder sozialrechtlich zu klären. Wenn das Jobcenter bezahlt, besteht der Auskunftsanspruch nur dann nicht, wenn den Unterhalt
der Kinder nachweislich geleistet hat (in bar, per Betreuung).

Ach und dies noch....

https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid161252
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: KU Pfändung durch Jobcenter / Arbeitsagentur Inkasso-Service Recklingen - von Sixteen Tons - 11-12-2020, 14:57

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