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BGH bejaht Anspruch auf zusätzlichen Unterhalt
#4
Zitat:Viele Väter wissen nicht was ein(e) Kind(esbetreung) kostet

Für die Mutter gar nichts. Vater muss die Umgangskosten inklusive Verpflegung und Abholung alleine tragen. Vater darf keine Kosten abziehen.


Mutter darf alles anrechnen und doppelt abkassieren. Das ist der Unterschied.

P.S. Selbst wenn man 100 Euro pro Kindergarten im Monat rechnet. Im Kindergarten sind die Kinder fast die Hälfte der ganzen Betreungszeit. Es bleiben aber allein nach Düsseldorfer Tabelle dann noch mehr als 200 Euro übrig.

Und dann die Freundlichkeit das die Lebensmittel schon abgedeckt sind durch den Unterhalt.

Na toll. Lebensmittel sind dann teuer, wenn man für sich allein kochen muss. Kocht man für zwei, drei, vier und mehr Personen wird es immer billiger. Im Endeffekt
ist es doch egal, ob von einer Packung Nudeln (500gr) mit Tomatensauce (100gramm) eine Mutter und ein Stiefvater essen, oder ob noch ein Kind von 3 Jahren mitisst.
Nur als banales Beispiel. Was will man da Lebensmittel überhaupt rechnen ?

Verschwiegen wird, wie günstig Lebensmittel sind, das "Vater" abgedeckt hat.
Wenn ich mir anschaue, was ich veresse, brauche ich vielleicht 50 Euro die Woche; wenn meine Frau noch Sonderwünsche hat, vielleicht zusammen 70 Euro. Ein Kind von 3 Jahren braucht vor allem Grundnahrungsmittel wie Nudeln, Reis, Brot ! Was kostet das den Monat?
Schaut doch in den Aldi rein : 39 Cent Nudeln, Reis und Brot vielleicht 49 Cent. Rechnet noch ein bischen Obst etc dazu .Das reicht für ein paar Tage. Ein Kind ist für mich so billig, dass ich nie Mehrausgaben fürs Essen habe, wenn meine Tochter da ist. Vielleicht ein paar Euro. Das ist wie wenn ich Besuch habe: Da rechne ich auch nicht, was der wegisst. Es ist doch peinlich, Lebensmittel in der Unterhaltsberechnung als Richter überhaupt in die Berechnung mit einzurechnen. Der Metzger rechnet auch nicht die Scheibe Wurst extra, die ein Kind bekommt, nur weil es Mutti mitnimmt. Nicht die Armen Frauen müssen beim Essen fürs Kind sparen, sondern oft WOLLEN sie es. Schaut euch doch um. Leerer Kühlschrank , dafür noble Wohnung, viel Kleidung, Zigaretten und Bier...


Man kann sicherlich von 3-4 Euro am Tag ein Kind gesund ernähren. 4 Euro x 30 Tage: 120 Euro. Da reicht Kindergeld dicke aus. Damit ist der Bedarf des Kindes erst mal gedeckt. Niemand verhungert.
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RE: BGH bejaht Anspruch auf zusätzlichen Unterhalt - von Vater - 19-05-2009, 04:51

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